Hallo,
müsste jemand das Weihnachtsgeld im Öffentlichen Dienst zurückzahlen, wenn er am 1. Januar in Rente ginge?
Bei Kündigungen ist das leider so. Oder sollte derjenige erst im April besser gehen?
Gruß und danke Aurikel
Hallo,
ohne Kenntnis der in diesem Fall bestehenden arbeitsvertraglichen Regelungen und ggfs. des konkreten anzuwendenden Tarifvertrages ist die Frage nicht seriös beantwortbar.
&Tschüß
Wolfgang