Rentenanwartschaft

Wenn jemand ,sagen wir 10 Jahre im Knast sitzt,
wird diese Zeit auf die Rentenanwartschaft angerechnet ?

Hallo,

entgegen dem im § 50 SGB VI verwendeten Begriff der „Wartezeit“, die zurückgelegt werden muss, um eine Rente zu beanspruchen, erfüllt das „Warten auf die Haftentlassung“ nicht diesen Begriff, wie die nachfolgenden Bestimmungen des SGB VI verdeutlichen :smile:

http://openjur.de/u/223170.html

VG
EK

Hallo,

eine sehr schöne Antwort, hab mich köstlich amüsiert =)

LG
S_E

owt

Hallo,

dazu sollte man vielleicht einmal einen Rechtsanwalt aufsuchen…

Schließlich werden von Strafgefangenen Konsumgüter gefertigt,die erheblich billiger sind,als vergleichbare Produkte eines privaten Unternehmers.

In meinen Augen ist es nicht gerechtfertigt,das „Vater Staat“ hier auf die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verzichtet,während er sehr wohl den „Gewinn“ aus diesem Verzicht vereinnahmt…

Hallo,

wenn Du das in meinem Beitrag verlinkte Urteil gelesen hättest, wüsstest Du, dass das höchste deutsche Sozialgericht und das Bundesverfassungsgericht das anders sehen.

„Während der Strafhaft besteht grundsätzlich gemäß § 41 StVollzG Arbeitspflicht. Häftlinge, die während der Haft auf Grund dieser Arbeitspflicht arbeiten, sind allerdings mangels eines besonderen Bundesgesetzes, das die in § 190 Nr. 13 des StVollzG vom 16.03.1976 (BGBl I S. 581) vorgesehene Einbeziehung von Strafgefangenen in das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft setzen würde (§ 198 Abs. 3 StVollzG), nicht versicherungspflichtig. Hierin ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz zu sehen (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 01.07.1998, 2 BvR 441/90, 2 BvR 493/90, 2BvR 618/92, 2 BvR 212/93, 2 BvL 17/94, vgl. auch BSG, Urteil vom 26.05.1988, 5/5b RJ 20/87 in SozR 2200 § 246 Nr. 157 und Urteil vom 23.03.1994, 5 RJ 14/93).“

VG
EK

2 Like