Hallo,
angenommen ein AN verdient jeden Monat zwischen 150 und 200
Euro, je nach Stundenzahl. Es ist der einzige Job des AN, den
er schon mehrere Jahre ausübt.
Der AN möchte nun die Rentenaufstockung machen.
Anruf bei der Rentenkasse ergab:
Wenn er min. 175 € im Monat verdient, zahlt der AG 15%, der AN
die restl. 3,9% an Rentenbeitrag auf den Bruttolohn.
Vom Denkansatz geht es in die richtige Richtung.
Verdient er weniger als 175 Euro, zahlt der AG die 15% nur auf
den tatsächl. Bruttolohn, der AN eben 3,9%. Für die Differenz
zwischen Bruttolohn und 175 Euro zahlt der AB die vollen
18,9%.
Ohje, ich komme da gerade nicht mit, ich kenne nur die offizielle Berechnung =)
Beitragsberechnung ist wie folgt bei weniger als 175 Teuronen / Monat (das ist übrigens die gesetzlich festgelegte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage):
- Gesamtbeitrag = 175 Euro Mindestbemessungsgrundlage x Beitragssatz 18,9 %
- Arbeitgeberanteil von 15 % auf den tatsächlichen Lohn
- Differenz von Gesamtbeitrag und Arbeitgeberanteil ergibt den Arbeitnehmeranteil.
Der AG vertritt aber die Ansicht, dass der AN bei einem Brutto
unter 175 Euro die 18,9% bezogen auf 175 Euro kpl. selbst
zahlt.
Verdient der AN dummerweise 174,00 Euro, zahlt er 32,89 Euro
Rentenbeitrag, der AG gar nichts.
Nein, das ist definitiv nicht richtig, an den 15 % kommt er nicht vorbei.
Nach Aussage der Rentenkasse wäre richtig:
AG zahlt 32,88 Euro, AN zahlt 6,79 Euro (3,9% von 174) + 0,19
Euro für die Differenz 174 zu 175 Euro.
Ich komme auf ein anderes Ergebnis:
Gesamtbeitrag: 175 Euro x 18,9 % = 33,08 Euro
AG-Anteil: 174 Euro x 15 % = 26,10 Euro
AN-Anteil: 33,08 Euro - 26,10 Euro = 6,98 Euro.
Und das muss richtig sein, außer die haben die Beitragsverfahrensverordnung geändert und man hat mir nichts gesagt. Ich zitiere mal aus § 2 Abs. 1 letzter Satz:
Wird die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 163 Abs. 8 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nicht überschritten, wird der Beitragssatz auf die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage angewandt und der vom Arbeitgeber zu tragende Beitragsanteil berechnet und gerundet; durch Abzug des Arbeitgeberanteils vom Beitrag ergibt sich der Beitragsanteil des Beschäftigten.
Wenn es so geregelt wäre, wie der AG es vertritt, könnte er
doch recht einfach sparen, indem er den AN immer nur soviel
arbeiten lässt, dass er knapp unter 175 Euro bleibt.
Nette Idee, aber funktioniert nicht.
Zum Nachlesen auch nochmal hier, ab Seite 91.
Im übrigen finde ich es bei der ganzen Gesetzesänderung schon wieder sehr amüsant, dass es jede Menge Übergangsvorschriften gibt, aber die 175 Euro gelten sowohl für bereits bestehende, als auch neu aufgenommene Beschäftigungen. Verstehe wer will.
LG
S_E