Bei Scheidung nach 16 Jahren wird ein Rentenausgleich errechnet der Frau zugesprochen wird?
Ist es richtig, das dieser Ausgleich bei Heirat mit einem neuen Partner wieder zurück fällt und ein neuer Anspruch erst nach vollen 5 Ehejahren wieder besteht: aus der letzten Ehe?
Hoffe, ich habe mich an die Regeln gehalten und das richtig formuliert!?
LG,
Ute.
Hallo,
Bei Scheidung nach 16 Jahren wird ein Rentenausgleich
errechnet der Frau zugesprochen wird?
Ist es richtig, das dieser Ausgleich bei Heirat mit einem
neuen Partner wieder zurück fällt und ein neuer Anspruch erst
nach vollen 5 Ehejahren wieder besteht: aus der letzten Ehe?
Meines Wissens nach nicht, weil der Ausgleich wird ja für die (erste) Ehezeit gewährt. Da ändert die nächste Ehe auch nichts dran, dass man in der vorherigen Ehe „minus“ gemacht hat.
Das mit den fünf Jahren kann ich auch absolut nicht einsortieren, wo das hingehören soll in diesem Zusmmenhang…
Höchstens hier geht es um die Witwenrente. Heiratet man wieder, dann wird diese natürlich eingestellt. Lässt man sich dann scheiden in der zweiten Ehe, lebt die Witwenrente aus der ersten unter Umständen wieder auf. Aber das hat auch nichts mit fünf Jahren zu tun.
Greetz
S_E