Rentenauskunft

Hallo Experten,

Ich (53 Jahre alt) habe neulich Rentenauskunft der BFA bekommen. Darin steht auch die Anrechnung für 3 jährige Studienzeit. Ich habe jedoch gehört, dass in Zukunft (wann weiss ich nicht) die Studienzeit für die Rente nicht mehr angerechnet werden kann. Meine Frage: wird die Anrechnung meiner Studienzeit demnächst von der Rentenauskunft wieder verschwinden oder wenn sie schon anerkannt wurde, wird sie für die Rente bleiben ?

Danke - Xiu Mai

Hallo Experten,

Ich (53 Jahre alt) habe neulich Rentenauskunft der BFA
bekommen.

fragen sie bitte bei der bfa nach, ob die kürzungen des rentenreformgesetzes vom april 2004 berücksichtigt sind… ich empfehle zu diesem thema den „stern“ mit dem titelthema „der grosse rentenklau“…

Darin steht auch die Anrechnung für 3 jährige
Studienzeit. Ich habe jedoch gehört, dass in Zukunft (wann
weiss ich nicht) die Studienzeit für die Rente nicht mehr
angerechnet werden kann. Meine Frage: wird die Anrechnung
meiner Studienzeit demnächst von der Rentenauskunft wieder
verschwinden oder wenn sie schon anerkannt wurde, wird sie für
die Rente bleiben ?

leider ist es bei unserer politik nicht mehr möglich, eine solche aussage zu treffen, es ändert sich ja täglich. ich empfehle ihnen hierzu eine schriftliche anfrage an die bfa, die sind zur auskunft (die dann meist rechtsverbindlich ist) verpflichtet.

Danke - Xiu Mai

maxxler71

Hallo Xiu Mai,
wenn du noch in 2004 in Rente gehst wirds noch gehen. Schrumpft von 2005 bis 2008 zusammen und ab 2009 wirds ganrnicht rentensteigend bewertet.

Die fallen aber nicht ganz unter den Tisch (die Schulzeiten) sondern werden als unbewertete Anrechnungszeiten gespeichert (ist wichtig für das Erreichen der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren).

Einen Bestandsschutz gibt es dabei nicht, soweit ich weiß.

Tja, was solls. Schön privat Vorsorgen, da weiß ich was ich hab.

Gruß

Martin

Hallo!

Die Anrechnungszeiten wegen Schulausbildung werden schrittweise abgeschmolzen. Es kann also durchaus sein, dass bei der nächsten Rentenauskunft die Zeiten vermindert oder gar nicht mehr angerechnet werden.

Grundsätzlich gibt es auf die Werte in einer Rentenauskunft keinen Rechtsanspruch. Meist steht dies auch gesondert in Form von „Rentenauskfunt - kein Rentenbescheid“ in der Rentenauskunft. Diese Rentenauskünfte richten sich immer nach dem aktuell geltenden Recht. So kann es z. B. vorkommen dass jemand 500,00 Rente bekommen soll, aufgrund diverser Rechtsänderungen ach 5 Jahren nur noch 400,00 EUR übrig sind.

Viele Grüße
Flo