zunächst einmal wären da die 3,6% Abzug. Diese erfolgen nicht aufgrund der Schwerbehindung, sondern weil sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen. Dies dürfen Sie aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft.
Nach diesem Abschlag ergibt sich Ihr Brutto-Rente. Die nachfolgende Besteuerung und Verbeitragung bezieht sich jeweils auf diesen Betrag.
Der Steuerabzug hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und -klasse ab.
Der KV-Beitrag von Ihrer Krankenversicherung (bei den gesetzlichen bestehen trotz Einheitsbeitragssatz unterschiedliche Zusatzbeiträge).
Ohne dies ist eine überschlagsweise Berechnung nicht möglich.
Ich bin verheiratet, meine Frau ist Hausfrau. Ich habe somit Lohnsteuerklasse 3. Gehe also alleine arbeiten und habe auch sonst keine Einkünfte ( sprich aus Vermietung usw. ).
Wo und wie kann ich also meinen persönlchen Steuersatz erfahren oder selbst ausrechnen?
ihr persönlicher Steuersatz wird aus dem Einkommen errechnet und kann beispielsweise auf Ihrem letzten Steuerbescheid nachvollzogen werden.
Dies erscheint aber gar nicht nötig:
Der Grundfreibetrag 2011 liegt bei 8004€ für Alleinstehende bzw. 16009€ für Paare. Unterhalb dieser Grenze müssen vereinfacht gesagt keine Steuern gezahlt werden.
Wenn Sie nun den zu versteuernden Anteil Ihrer Bruttorente überschlagsweise nehmen (3/4 x 12 x 1.500 = 13.500), liegen Sie noch locker im Freibetrag, es werden also gar keine Steuern fällig.
Hinzu kommen allerdings sonstige Einnahmen von Ihnen und Ihrer Frau (z.B. deren Rente).
Als kleine Anmerkung:
Die gilt natürlich nur für die Einkommensteuer. KV/PV-Beiträge werden auf die volle Brutoo-Rente erhoben.