Rentenauszahlung netto mit oder ohne Steuerklassenberücksichtigung

Fällt die Auszahlung der Netto Rente unterschiedlich aus,
jenachdem welche Steuerklasse man hat,
bzw. welcher Hausstand zugrunde liegt,
sodaß ein Single (Getrennt, geschieden) weniger erhält
wie ein Verheirateter
oder
gilt hier Bruttorente abzüglich Abzüge gleich Nettorente
und der Rest dann mit Steuerantrag, etc…für Rentner
(bei erhöhten Aufwendungen für Verheiratete…)?

Hallo!

Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung (bzw. analog Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskasse etc.) werden abzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder zuzüglich Zuschuss zur Krankenversicherung ausgezahlt. Die Besteuerung erfolgt durch Einkommensteuer-Veranlagung.
Von diesen Renten werden also bei Auszahlung keine Steuerbeträge einbehalten, die Steuerklasse spielt also keine Rolle.

Davon zu unterscheiden sind sog. Betriebsrenten (Versorgungsbezüge), die vom Arbeitgeber gezahlt werden. Dabei handelt es sich steuerrechtlich im Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Hierbei wird Lohnsteuer einbehalten (sofern je nach Abzugsmerkmalen welche einzubehalten ist).

VG
Paulchen