Rentenbeginn falsch - Vertrag ungültig?

Hallo!

Meine Mutter wird voraussichtlich 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen (spätestens 2016 mit 65 Jahren).
Im Jahr 2005 hat sie eine fondsgebundene Rentenversicherung (Rürup-Rente) abgeschlossen. Nun haben wir entdeckt, dass der vorgesehene Rentenbeginn in diesem Vertrag für 2035 vorgesehen ist. Zu diesem Zeitpunkt wäre sie bereits 84 Jahre alt.
Kann mir jemand aus diesem Forum mitteilen, ob dieser Vertrag überhaupt Gültigkeit hat, bzw. ob man trotzdem zum tatsächlichen Rentenbeginn die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann.

Im voraus vielen Dank.

MfG

Hallo.

Gültigkeit müsste er haben. Ich würde mir mal das Beratungsprotokoll zum Abschluss ansehen/anfordern.

Es wirkt nämlich so, als wäre aus Provionsgier die laufzeit künstlich sehr lange gestreckt worden.

Sollte im BP kein hinreichender Grund genannt sein wieso die Laufzeit so lange gewählt wurde, könnte die Möglichkeit bestehen (juristisch) dagegen vorzugehen.

Ich drücke in diesem Fall fest die Daumen, da es hier wohl wieder wegen einem der „schwarzen Schaafe“ der Branche zu Kritik an Versicherungen gekommen ist.

Grüße
Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo,

kontaktiere einmal den Versicherer.

In einigen Basis-Rentenversicherung ist das max. Rentenbeginn-Alter (85) eingetragen. Allerdings kann man vermutlich auch die Rentenleistung schon mit dem 60 Lebensjahr abrufen.

Viel Glück und viele Grüße!

Merger

Hallo Claude Burgard,

hmmm, ob es ein Beratungsprotokoll gibt möchte ich mal bezweifeln… Aber trotzdem ein guter Punkt. Mal sehen was dabei herauskommt…

Vielen Dank für die Antwort.

Mfg

Hallo Merger,

das werden wir auf jeden Fall tun, schließlich geht es darum berechtigte Leistungen zu erhalten, denn auch die VVBs sprechen von einem tatsächlichen Rentenbeginn, wie wir jetzt im Kleingedruckten gefunden haben.

Vielen Dank für die Rückmeldung.

MfG

Wenn ich mich noch richtig erinnere, wurde das Beratungsprotokoll erst 2007 als Pflichtdokument eingeführt.

Gruß Merger