Rentenbeginn ist am 01.08.2010; AT-Angestellter, geb. am 31.07.1946, mit Grad der Behinderung 80; lt. Arbeitsvertrag pro Jahr 30 Tage Urlaubsanspruch + 5 Tage wegen Schwerbehinderung;
Wieviel Urlaubstage stehen ihm im Jahr 2010 zu?
Bisherige Recherchen im Bundes-Urlaubsgesetz und in div. anderen Foren brachten leider kein eindeutiges Ergebnis, obwohl die Fälle fast gleich waren. Wenn sich hier keine schlüssige Antwort ergibt, muss man das schlucken, was vom Arbeitgeber angeboten wird, denn deswegen „aufzumucken“, wäre übertrieben.
Danke im Voraus,
Horst
Hi
Greift ein Tarifvertrag?
Gruß
guido
Hallo Guido,
da der AN einen AT-Arbeitsvertrag hat, denke ich, weil doch AT für außertariflich steht, greift hier kein Tarifvertrag ?
Gruß
Horst
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Hi!
Das kommt ganz auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung an.
Anyway: Wenn nichts vereinbart ist, tendieren ich dazu, dass der gesamte Jahresurlaubsanspruch erwirkt ist, da das BUrlG keine Ausnahme hergibt, die eine Zwölftelung rechtfertigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Gruß
Guido