Rentenbeihilfeleistung im Baugewerbe

hallo,
ein mandant von uns war früher im baugewerbe tätig. nun erhält er von der soka-bau eine rentenbeihilfeleistung, also eine zusatzrente. diese zusatzrente erhält er, solange er die normale altersrente bezieht. sie wurde finanziert durch die beiträge, die der arbeitgeber zur zusatzversorgungskasse eingezahlt hat.

handelt es sich bei dieser rente auch um sonstige einkünfte, die mit dem ertragsanteil zu versteuern sind?

sorry für die, vielleicht blöde, frage,aber ich hatte mit dieser art rente noch nie zu tun.

vielen dank
mimmi

Hi !

Hatte mit dieser Rente auch noch nicht zu tun, kann mir aber durchaus vorstellen, dass es eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 1 a oder c oder nach Nr. 2 EStG geben könnte. Läßt sich aus dem Rentenbescheid oder aus dem Rentenbewilligungsbescheid nicht erkennen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Beihilfe gezahlt wird? Es ließe sich dann leichter das EStG bzw. die Kommentare dazu abgrasen.

BARUL76