Hallo,
„nur“ Hausfrau, also ohne Rentenbeiträge, bis auf Kindererziehungszeiten, zahlt im letzten Moment freiwillig rund 12 Monate nach, für die gesetzliche Mindestrente. Jetzt zahlt sie noch etwa 1 Jahr Beiträge, bis zum Rentenbeginn.
Etwas spät taucht die Frage auf: Sind/waren diese freiwilligen Beiträge steuerlich absetzbar?
Grund, warum nicht einfach beim Finanzamt angerufen: Sie möchte sich vorher etwas schlau machen.
Danke UKA
Rentenbeiträge sind immer steuerlich absetzbar.
Nur ist die Frage - von was? Wenn sie nur Hausfrau ist und somit keine Steuern zahlt kann sie von „Null Euro“ gezahlte Steuer auch nur diese wieder bekommen.
Also - es lohnt sich in dem Fall nicht (außer sie ist verheiratet und ihr Mann zahlt Steuern).
LG Tobi@s
Danke für die schnelle Antwort!
Also - es lohnt sich in dem Fall nicht (außer sie ist
verheiratet und ihr Mann zahlt Steuern).
sorry, hätte das erwähnen müssen:
Ja, sie sind verheiratet und beide werden gemeinsam veranlagt.
Also kann er das offenbar absetzen?
Und auch noch das eine Jahr rückwärts?
Gruss UKA
Wenn für das Jahr um welches es geht noch kein rechtskräftiger Bescheid erlassen wurde (sprich: sie zugeschickt bekommen haben und die Einspruchsfrist von 1 Monat noch nicht rum ist) dann kann das noch berücksichtigt werden. Ansonsten nicht (wäre keine „neue Tatsache“).
Wenn noch gar keine StErklärung abgegeben wurde ist das ja dann gar kein Problem. Geht natürlich nur für die Beträge die in diesem Jahr gezahlt wurden.