Rentenbeiträge als Sonderausgaben nicht angegeben

Seit 2005 können Beitragszahler ihre Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgabe bis zu einem Höchstbetrag absetzen, zunächst anteilig und ab 2025 voll.
Wie sieht es nun aus, wenn ich vergessen habe, meinen Rentenbeitrag als Sonderausgabe in der Steuererklärung anzugeben? Meinen Rentenbeitrag muss ich doch sowieso schon an anderer Stelle der Steuererklärung angeben. Wird die Absetzung als Sonderausgabe dann trotzdem automatisch vom FA berücksichtigt? Wenn nicht und ich habe versäumt, den Rentenbeitrag als Sonderausgabe anzugeben, kann ich dann nachträglich trotz bereits erhaltenem Steuerbescheid Steuern zurückverlangen?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.

Hallo,
im Normalfall berücksichtigt das Finanzamt die Rentenbeiträge als Sonderausgaben,also prüfe deine Bescheide dahingehend nach.
Gruss Hermann

hallo,

Wird die Absetzung
als Sonderausgabe dann trotzdem automatisch vom FA
berücksichtigt?

nein, sonst müßte es ja die neue regelung nicht geben

Wenn nicht und ich habe versäumt, den
Rentenbeitrag als Sonderausgabe anzugeben, kann ich :dann
nachträglich trotz bereits erhaltenem Steuerbescheid :Steuern
zurückverlangen?

„zurückverlangen“ schon mal gar nicht, höchstens steuerlich berücksichtigen lassen. solange der steuerbescheid nicht rechtkräftig ist (also innerhalb der widerspruchsfrist), ist auch nachträglich eine anerkennung möglich. außerhalb der wiederspruchsfrist i.a. nicht (nur unter äußerst strengen voraussetzungen ist eine wiedereinsetzung in den ursprünglichen stand möglich).

saludos, borito

Hallo el_tiburon,
tut mir leid, da kann ich nicht helfen.
Viele Grüße Sylke