Rentenbeiträge auszahlen lassen

Hallo Zusammen,

ich habe 3 Jahre als Angestellte im Schuldienst gearbeitet und haben logischerweise in die Rentenkasse eingezahlt. Jetzt habe ich endlich eine Beamtenstelle bekommen und werde nach den Sommerferien diese antreten. Jetzt kommt meine Frage: Kann ich die eingezahlten Beiträge mir wieder auszahlen? an wem muss ich mich wenden? Wie lange muss ich warten, bis die Beiträge bekomme?

Vielen Dank

Hallo,

ich habe 3 Jahre als Angestellte im Schuldienst gearbeitet und
haben logischerweise in die Rentenkasse eingezahlt.

logisch…???

Kann ich die eingezahlten Beiträge mir wieder auszahlen?

Dazu müsste die Beiträge auf Deinem Konto liegen, um sie Dir selber wieder auszahlen zu können!

an wem muss
ich mich wenden?

An niemanden, ist vertane Zeit!

Wie lange muss ich warten, bis die Beiträge
bekomme?

Die kommen zurück, wenn Du in Rente gehst. Die kommen aber nicht in einem Stück, sondern häppchenweise. Also Monat für Monat…:wink:

VG René

Die kommen zurück, wenn Du in Rente gehst. Die kommen aber
nicht in einem Stück, sondern häppchenweise. Also Monat für Monat…:wink:

Das ist so nicht richtig. Es gibt bestimmte Umstände, die zu einer Rückerstattung der GRV-Beiträge führen (allerdings nur AN-Anteil).

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Sommerferien diese antreten. Jetzt kommt meine Frage: Kann ich die eingezahlten Beiträge mir wieder auszahlen?

Wenn Du insgesamt weniger als 60 Beitragsmonate hast, könnte es sein. Ich bin nicht ganz sicher, weil Du demnächst verbeamtet wirst.

an wem muss ich mich wenden?

An die DRV Bund.

Wie lange muss ich warten, bis die Beiträge bekomme?

Woher sollen wir das wissen ?

Hallo,

ja es ist richtig, man kann sich die Rentenbeiträge auszahlen lassen und wie Nordlicht schon richtig gesagt hat, kannst Du dich an die DRV wenden.
Es ist sogar von Vorteil ( so sehe ich das zumindest) sich die Rentenbeiträge nach einer so kurzen Zeit auszahlen zu lassen.
Später wird dieser Anspruch aus der gesetzlichen Rente nämlich mit der Pension verrechnet, und diese darf 71,25% nicht übersteigen.
Falls teizeit, dreiviertelstelle oder sonstwas wegen z.B. Kindererziehung vorgesehen ist aber unbedingt an die zusätzliche Altersvorsorge denken, sonst wirds später auch knapp.

Gruß
Gaby

Das ist so nicht richtig. Es gibt bestimmte Umstände, die zu
einer Rückerstattung der GRV-Beiträge führen (allerdings nur
AN-Anteil).

Stimmt, hast Recht. Man lernt nie aus…:wink:

(is aber schon erstaunlich, dass die GRV auch Geld zurück zahlt…die haben doch eigentlich keins…)

VG René