Rentenbeiträge für Pflegepersonen

Moin,moin! Seit 4/2002 bekomme ich für die Pflege meiner Mutter(zunächst Stufe 1) Rentenbeiträge von der Pflegekasse gutgeschrieben.Dann bekam meine Mutter Stufe 2,ab 4/o4 wieder die 1.,ab 03/05 endgültig die Stufe 2.Die Pflegekasse zahlte bis 12/05 für mich Beiträge.Dann hörten die Beiträge plötzlich auf.
Mitte 2007 fragte ich bei der BEK nach,wieso ich keinen Bescheid für die Einzahlungen 2006 bekommen hätte.Antwort:Solange sich nichts verändert,bekomme ich keinen neuen Bescheid.Damit war ich zufrieden.Nun erfahre ich durch den Versicherungsverlauf der Rentenkasse,daß ab 2006 nichts mehr eingezahlt wurde.
Auf Nachfrage bei der BEK hieß es,daß mir seit der Rückstufung meiner Mutter im April 2004 keine Beiträge mehr zustünden,da ich die Anforderungen nicht mehr erfüllt hätte.
Das ist totaler Quatsch!!! seit 2002 habe ich täglich mehr als 2 Std.für die Pflege und hauswirtschl.Versorgung verwendet.Mit schlechter werdendem Zustand wurde es immer mehr,die letzten 4 Jahre war ich 4 Std.und mehr bei ihr.

Nun die Frage:
Kann die Pflegekasse rückwirkend die bisher schon eingezahlten Beiträge von 4/04 bis 12/05 wieder zurückbuchen?.
.Die Beiträge waren in meinem Versicherungsverlauf
schon gespeichert.Was kann ich ansonsten tun,um noch in den Genuß der Beitragszahlungen zu kommen?

Hoffentlich kann mir jemand einen guten Tip geben,denn mit dieser Aussage der BEK will ich mich nicht zufriedengeben. Vielen Dank im Vorraus,Angela

Hallo Angela,

leider bin ich nicht der Finanzfachmann in Sachen Rente pflegender Angehöriger. Aber ich habe mich mal im Internet umgesehen und Folgendes gefunden:

Es gibt bei der Rentenversicherung Berater, die Dir sicher weiterhelfen können. Hier der Link, um Berater zu finden:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18550/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Versichertenberater node.html nnn=true)

Wurde Du denn bei der MDK-Begutachtung als Pflegeperson aufgenommen? ebenso Dein Zeitaufwand pro Woche (von mind. 14 Std - bzw. mehr, bei PST 2)?

Hat sich in der Zeit, in der Du Deine Mutter pflegst an Deiner Erwerbssituation geändert? (Überschreitet Deine Arbeit ggf. 30 Stunden die Woche? Damit wäre dann Dein Rentenanspruch verfallen)

Vorsorglich würde ich bei der Pflegekasse schriftlich Einspruch einlegen. Zudem klären, ob Du dort als Pflegeperson geführt wirst. Wenn nicht, lass Dir bzw. Deiner Mutter das entsprechende Formular zusenden, um Dich zu melden.

Als Hauptansprechpartner würde ich jedoch erst mal die Rentenversicherung wählen. Die kennen sich sicher aus.

Weitere hilfreiche Seiten könnten diese sein:

http://www.gedix.de/pflege-rentenanspruch-374/

http://www.finanzfrage.net/frage/kann-man-rueckwirke…
(hier kannst Du ggf. auch noch direkt selbst fragen)

Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte.

Alles Gute!
Michael

Hallo,Michael,vielen Dank für die schnelle Antwort.Die links waren sehr aufschlußreich.Werde morgrn auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen.
Einen schönen Sonntag noch,
Vlg,Angela

Hallo,
ich habe mal bei der Deutschen Rentversicherung nachgeschaut.
Hier der Original Text
Pflege zahlt sich für die Rente aus
Die Pflege von Angehörigen ist nicht nur menschlich gesehen besonders wertvoll, sie lohnt sich auch für die eigene Altersvorsorge. Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für denjenigen, der ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause betreut. Vorausgesetzt, er arbeitet neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche.

Pflegepersonen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung pflegen und dafür kein Gehalt bekommen. Das bedeutet, dass außer dem staatlichen Pflegegeld kein Geld zu ihren Gunsten fließen darf. Es spielt keine Rolle, ob sie vom Pflegebedürftigen eine finanzielle Anerkennung bekommen, sofern diese die Höhe des Pflegegeldes nicht übersteigt.

Zeit spielt bei der Einstufung der Pflegetätigkeit eine zentrale Rolle, denn die Pflegestufe bemisst sich nach dem Zeitaufwand für die Pflege. Das Pflegegeld beträgt:

■Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) 205 Euro
Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag
■Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) 420 Euro
Zeitaufwand durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag
■Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig) 665 Euro
Zeitaufwand durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Tag.

Wie hoch der Pflegebedarf im Einzelfall ist, entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkasse oder ein beauftragter Arzt einer privaten Pflegeversicherung.

Ist die Pflegeperson versicherungspflichtig, werden die Rentenbeiträge von der Pflegeversicherung gezahlt. Wie viel auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wird, hängt von zwei Dingen ab: erstens von der wöchentlichen Dauer der Pflege und zweitens von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Mit Hilfe dieser beiden Werte errechnet sich die Höhe der Rentenbeiträge, die die Pflegekasse zahlt.

Wer als Pflegeperson versicherungspflichtig werden möchte, muss darauf achten, dass der Pflegebedürftige neben dem Antrag auf Pflegegeld auch einen Antrag für ihn stellt. Nur wenn der Antrag auf Pflegeleistungen rechtzeitig gestellt wird, genießt die Pflegeperson vom ersten Tag ihrer Pflegetätigkeit an die Vorteile der Rentenversicherung.

Die Rentenversicherungspflicht beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem der Pflegebedürftige die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt. Die Pflegeperson kann sich aber auch selbst an die Pflegekasse wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe oder bei den Versichertenberatern und Versichertenältesten. Auskünfte erhalten Sie auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48000 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Meines Wissens nach kannst Du 2 Jahre Rückwirkend, bei Nachweis der Pflegebürftigkeit eines Anghörigen Rentenbeträge zurückerstattet bkommen(also als Punktwert auf Dein Rentenkonto) Ich würde einfach mal die Kostenlose Hotline des Rentenversicherungsträgers bemühen.

LG Holger

Probier es auf dem Guten Weg, Schreiben aufsetzen und fordere die Dir zustehende Summe ein. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, empfehle ich ein Anwalt zu konsoltieren.
Meiner Meinung nach, zahlen die das schon rückwirkend zurück, aber nur bis max. 2 Jahre.
Speziell in deinem Fall wäre Rechtsbeistand angebracht.
Bei nicht bestehender Rechtsschutzversicherung, kann man sich ein Beratungsschein bei Gericht holen, dann kostet der Anwalt max. 10 Euro Beratung.

Hallo Angela,
also, ich bin jetzt überfragt. Meines Wissens stehen Ihnen auf jeden Fall die Rentenbeiträge solange zu, wie sie als Pflegeperson einer in die Pflegeversicherung eingestufte Pflegeperson pflegen. Auf jeden Fall sollten Sie Wiederspruch einlegen und zur Not vorm Sozialgericht klagen. (Dies ist kostenfrei) Bleiben Sie unbedingt hartnäckig!
Gruß Kristin Peter

Hallo,Jolly,vielen Dank für Deinen Tip,habe heute gleich bei unserer Rechtschutzversicherung angerufen.Die haben mir gesagt,daß ich erstmal sehen muß,daß ich einen richtigen Bescheid bekomme,nur dagegen kann ich Einspruch erheben.Und nur dann kann die Rechtscutz eingreifen.
Nochmals Danke,Angela

Hallo,Kristin,vielen Dank für die Antwort.Gut zu wissen,daß eine Klage vor dem Sozialgericht kostenlos wäre.Soweit ich bisher recherchiert habe,stünden mir Rentenbeiträge zu,solange ich mindestens 14 Std.in der Woche Pflege leiste.Nur die muß ich nun rückwirkend erstmal nachweisen…

Danke nochmal.
VLG
Angela