Hallo,
ich habe mal bei der Deutschen Rentversicherung nachgeschaut.
Hier der Original Text
Pflege zahlt sich für die Rente aus
Die Pflege von Angehörigen ist nicht nur menschlich gesehen besonders wertvoll, sie lohnt sich auch für die eigene Altersvorsorge. Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für denjenigen, der ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause betreut. Vorausgesetzt, er arbeitet neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche.
Pflegepersonen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung pflegen und dafür kein Gehalt bekommen. Das bedeutet, dass außer dem staatlichen Pflegegeld kein Geld zu ihren Gunsten fließen darf. Es spielt keine Rolle, ob sie vom Pflegebedürftigen eine finanzielle Anerkennung bekommen, sofern diese die Höhe des Pflegegeldes nicht übersteigt.
Zeit spielt bei der Einstufung der Pflegetätigkeit eine zentrale Rolle, denn die Pflegestufe bemisst sich nach dem Zeitaufwand für die Pflege. Das Pflegegeld beträgt:
■Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) 205 Euro
Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag
■Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) 420 Euro
Zeitaufwand durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag
■Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig) 665 Euro
Zeitaufwand durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Tag.
Wie hoch der Pflegebedarf im Einzelfall ist, entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkasse oder ein beauftragter Arzt einer privaten Pflegeversicherung.
Ist die Pflegeperson versicherungspflichtig, werden die Rentenbeiträge von der Pflegeversicherung gezahlt. Wie viel auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wird, hängt von zwei Dingen ab: erstens von der wöchentlichen Dauer der Pflege und zweitens von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Mit Hilfe dieser beiden Werte errechnet sich die Höhe der Rentenbeiträge, die die Pflegekasse zahlt.
Wer als Pflegeperson versicherungspflichtig werden möchte, muss darauf achten, dass der Pflegebedürftige neben dem Antrag auf Pflegegeld auch einen Antrag für ihn stellt. Nur wenn der Antrag auf Pflegeleistungen rechtzeitig gestellt wird, genießt die Pflegeperson vom ersten Tag ihrer Pflegetätigkeit an die Vorteile der Rentenversicherung.
Die Rentenversicherungspflicht beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem der Pflegebedürftige die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt. Die Pflegeperson kann sich aber auch selbst an die Pflegekasse wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe oder bei den Versichertenberatern und Versichertenältesten. Auskünfte erhalten Sie auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48000 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Meines Wissens nach kannst Du 2 Jahre Rückwirkend, bei Nachweis der Pflegebürftigkeit eines Anghörigen Rentenbeträge zurückerstattet bkommen(also als Punktwert auf Dein Rentenkonto) Ich würde einfach mal die Kostenlose Hotline des Rentenversicherungsträgers bemühen.
LG Holger