Rentenbeiträge nichterwerbsmäßige Pflegepersonen

Hallo!

Ich weiß nicht ob ich mit meinem Beitrag hier richtig bin. Es geht um die Beiträge der Pflegekasse an die Rentenversicherung für nicht erwersbmäßig tätige Pflegepersonen. Folgender Sachverhalt:

Meine Lebensgefährtin bezieht seit 2004 Pflegegeld (Stufe II) für die häusliche Pflege Ihrer behinderten Tochter. Sie kann seit der Geburt Ihrer Tochter nicht arbeiten gehen, von daher ist die Pflege nicht erwerbsmäßig. Vor kurzem hat Sie einen Antrag zur Höherstufung in Pflegestufe III eingereicht. Daraufhin wurde später mit dem aktuellen Pflegegutachten (Ablehnung der Höherstufung) ein Antrag zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen mitgeschickt. Der Erste den Sie von der Pflegekasse bekommen hat. Der Antrag wurde ausgefüllt und eingereicht. Positive Rückmeldung, mit Wirkung vom 01.04.2008 werden für Sie von der Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen gezahlt. Ich habe daraufhin die Pflegekasse angeschrieben, ob nicht schon früher ein Antrag zugeschickt bzw. Beiträge hätten gezahlt werden müssen, da Sie ja schon seit Jahren Pflegegeld gezahlt bekommt. Heute kam ein Anruf von der Pflegekasse wo Ihr mitgeteilt wurde, dass erst jetzt angeblich ein Anspruch bestünde, da sich der Pflegaufwand um 1,5 Std. erhöht hätte und vorher der Aufwand nicht genug gewesen sei für die Beitragsbemessung oder so ähnlich. Jetzt habe ich mal nach den Voraussetzungen für diese Beitragszahlungen recherchiert. Ergebnis: offenbar muss der Pflegeaufwand mindestens 14 Std. wöchentlich betragen (= min. Pflegestufe 1). Ich habe das dumpfe Gefühl, die Pflegekasse hat da was verschlafen und versucht nun sich rauszureden um nicht noch versäumte Beiträge nachzahlen zu müssen.

Kann mir jemand sagen ob ich da mit meiner Vermutung richtig liege, wie die Voraussetzungen definitv sind oder wo ich mich danach erkundigen kann (außer der Pflegekasse, der ich nicht über den Weg traue)?

Danke für Hilfe

mfg

Marcus

Ergebnis: offenbar muss der
Pflegeaufwand mindestens 14 Std. wöchentlich betragen (= min.
Pflegestufe 1).

Das stimmt wohl so. Bei mir gt bekannten Leuts hat die Mutter (ca. 90) Pflegestufe 1 und die pflegende Tochter bekommt Zahlungen in die Rentenversicherung.

Ich habe das dumpfe Gefühl, die Pflegekasse
hat da was verschlafen und versucht nun sich rauszureden um
nicht noch versäumte Beiträge nachzahlen zu müssen.

Sieht wohl danach aus.

… oder wo ich mich
danach erkundigen kann (außer der Pflegekasse, der ich nicht
über den Weg traue)?

Termin mit der RV ausmachen und dort persönlich besprechen (die sind ja interessiert daran, das Geld jetzt zu bekommen).

Chef der Pflegekasse besuchen oder ihm zunächst mindestens mal einen Brief schreiben und fragen, ob das Stil seines Hauses ist und was er jetzt für Dich zu tun gedenkt. So was wirbelt gelegentlich Staub auf.

Mit den Leuten reden, die sonst ab und zu kommen und gucken, ob die Pflege rund läuft.
Die tun ja sonst nicht viel und können sich jetzt mal beweisen.

Für manche Behörden gibt es auch Schiedsstellen und Ombudsmänner.

Auch Dein Landtags- oder Bundestagsabgeordneter kann mal was für Dich tun.

Wenn die Behörden mauern: Infos an Presse, Funk und Fernsehen.

Diese Frage noch in anderen Recht-Foren stellen: http://www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer

Und Dich nicht ärgern, sondern die Sache sportlich sehen. Du hast mehr Ausdauer als ein Sachbearbeiter: http://www.klicktipps.de/seniorentipps.php#umgang_mi…

mfg JK