Hallo!
Ich weiß nicht ob ich mit meinem Beitrag hier richtig bin. Es geht um die Beiträge der Pflegekasse an die Rentenversicherung für nicht erwersbmäßig tätige Pflegepersonen. Folgender Sachverhalt:
Meine Lebensgefährtin bezieht seit 2004 Pflegegeld (Stufe II) für die häusliche Pflege Ihrer behinderten Tochter. Sie kann seit der Geburt Ihrer Tochter nicht arbeiten gehen, von daher ist die Pflege nicht erwerbsmäßig. Vor kurzem hat Sie einen Antrag zur Höherstufung in Pflegestufe III eingereicht. Daraufhin wurde später mit dem aktuellen Pflegegutachten (Ablehnung der Höherstufung) ein Antrag zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen mitgeschickt. Der Erste den Sie von der Pflegekasse bekommen hat. Der Antrag wurde ausgefüllt und eingereicht. Positive Rückmeldung, mit Wirkung vom 01.04.2008 werden für Sie von der Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen gezahlt. Ich habe daraufhin die Pflegekasse angeschrieben, ob nicht schon früher ein Antrag zugeschickt bzw. Beiträge hätten gezahlt werden müssen, da Sie ja schon seit Jahren Pflegegeld gezahlt bekommt. Heute kam ein Anruf von der Pflegekasse wo Ihr mitgeteilt wurde, dass erst jetzt angeblich ein Anspruch bestünde, da sich der Pflegaufwand um 1,5 Std. erhöht hätte und vorher der Aufwand nicht genug gewesen sei für die Beitragsbemessung oder so ähnlich. Jetzt habe ich mal nach den Voraussetzungen für diese Beitragszahlungen recherchiert. Ergebnis: offenbar muss der Pflegeaufwand mindestens 14 Std. wöchentlich betragen (= min. Pflegestufe 1). Ich habe das dumpfe Gefühl, die Pflegekasse hat da was verschlafen und versucht nun sich rauszureden um nicht noch versäumte Beiträge nachzahlen zu müssen.
Kann mir jemand sagen ob ich da mit meiner Vermutung richtig liege, wie die Voraussetzungen definitv sind oder wo ich mich danach erkundigen kann (außer der Pflegekasse, der ich nicht über den Weg traue)?
Danke für Hilfe
mfg
Marcus