Rentenbeiträge

habe gehört das keine Rentenbeiträge mehr für Hartz 4 Empfänger eingezahlt werden, kann jemand Auskunft darüber erteilen?Wie soll das gehen? Muß man dann privat Rentenbeiträge einzahlen?Wer hat das Geld übrig?Traube92

Hallo,

wer keinen rentenversicherungspflichtigen Job hat, für den werden diese Beiträge mE noch übernommen.

VG René

Hallo Grußloser,

habe gehört das keine Rentenbeiträge mehr für Hartz 4
Empfänger eingezahlt werden, kann jemand Auskunft darüber
erteilen?

Was willst du wissen?

Wie soll das gehen?

Durch eine gesetzliche Regelung.

Muß man dann privat
Rentenbeiträge einzahlen?

Nein, man kann aber.

Wer hat das Geld übrig?

Weiß ich nicht.

Gruß
Otto

Hallo,

habe gehört, dass keine Rentenbeiträge mehr für Hartz 4_Alg-II-_Empfänger eingezahlt werden, kann jemand Auskunft darüber erteilen?

ja, das ist in der Tat geplant. Das entsprechende Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet, sprich: Zumindest vorerst ändert sich nichts. (Wird aber wohl noch dieses Jahr kommen.)

Wie soll das gehen?

Indem vom Amt keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung überwiesen werden. Wie sonst?!

Muss man dann privat Rentenbeiträge einzahlen?

Nein. Wie konzepi bereits schrieb: Man kann, muss aber nicht.

Sinnvoll zumindest für den Leistungsempfänger wäre eine solche freiwillige Einzahlung jedoch kaum - übrigens genauso wenig wie die noch aktuelle Übernahme der RV-Beiträge durch die Behörde (weswegen für den Leistungsempfänger eine Einstellung der staatlichen Rentenbeitragszahlung auch gar nicht wirklich tragisch ist)!

Ja, du liest richtig: Dass für die Zeit des Alg-II-Bezuges keine Rentenbeiträge (mehr) gezahlt werden, halte (nicht nur) ich in Bezug auf den Leistungsempfäger für ziemlich undramatisch, da die während des Alg-II-Bezuges eingezahlten Rentenbeiträge am Ende (also im Rentenalter) eine höhere Rente von gerade mal durchschnittlich 2,67€/Monat bewirkt!
Aus Sicht des Fiskus stehen da die während des Alg-II-Bezuges eingezahlten Beiträge (die deutlich mehr als 2,67€/Mon. betragen) in keinem Verhältnis zum späteren effektiven Nutzen - zumal ein Bürger, der längere Zeit von Alg II gelebt hat, später ohnehin (also egal, ob nun 3/5/10€ mehr) oftmals nur eine Rente unterhalb des Existenzminimums zu erwarten hat, was bedeutet, dass ihm der Staat dann ergänzend Altersgrusi zahlen muss; da hätte er sich die zuvor eingezahlten Rentenbeiträge (von deutlich mehr als 2,67€/Mon.) aus seiner Sicht auch gleich sparen können. Verstehste?
(Das ist vermutlich auch der Grund, warum die entsprechende Hartz-IV-Novelle vor zwei Wochen ausdrücklich NICHT wegen der Beitragsstreichung im Bundesrat (erst mal) gescheitert ist. Denn nicht einmal SPD und Grüne konnten sich (nach einem zunächst erfolgten, fast reflexartigen populistischen Aufschrei…) der Logik dieses Arguments nicht entziehen. Was das für die aktuelle Lage der Rentenkasse bedeutet, ist offenbar ein weniger schwerwiegendes Argument… (Deswegen auch meine ständige Betonung des "aus Sicht des Leistungsempfängers. Aber da es bei deinen Fragen nun mal um die Sicht bzw. die Lage des Leistungsempfängers geht und nicht um die der Rentenkasse, lautet das Ergebnis: Don’t worry!))

Wer hat das Geld übrig?

Muss man ja nicht zwangsläufig, s.o.

Grüße Fred

Hallo und ein gutes Jahr 2011,

ja, das ist in der Tat geplant. Das entsprechende Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet, sprich: Zumindest vorerst ändert sich nichts. (Wird aber wohl noch dieses Jahr kommen.)

Doch, das entsprechende Gesetz (Haushaltsbegleitgesetz 2011) ist verabschiedet und seit dem 1.1.2011 in Kraft.

Die Zeiten des Bezuges von ALGII-Leistungen sind ab 1.1.2011 sog.„Anrechnungszeiten“.

Gruß von TrixiMaus

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Hallo und ein gutes Jahr 2011,

Dankeschön, dir auch!

ja, das ist in der Tat geplant. Das entsprechende Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet, sprich: Zumindest vorerst ändert sich nichts. (Wird aber wohl noch dieses Jahr kommen.)

Doch, das entsprechende Gesetz (Haushaltsbegleitgesetz 2011) ist verabschiedet und seit dem 1.1.2011 in Kraft.

Stimmt ja; das wurde ja da schon mitgemacht! Das habe ich durcheinander geschmissen. Sorry! Und vielen Dank für die Korrektur!

Die Zeiten des Bezuges von ALGII-Leistungen sind ab 1.1.2011
sog.„Anrechnungszeiten“.

Ah, okay. Das hatte ich mir bislang nur gedacht (weil das ja selbst bei den Arbeitslosen ohne Leistungsbezug nach dem SGB III, die bei den Arbeitsagenturen gemeldet sind, der Fall ist); aber GEWUSST hatte ich es noch nicht.

Grüße Fred

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Hallo Fred,

Ah, okay. Das hatte ich mir bislang nur gedacht (weil das ja selbst bei den Arbeitslosen ohne Leistungsbezug nach dem SGB III, die bei den Arbeitsagenturen gemeldet sind, der Fall ist); aber GEWUSST hatte ich es noch nicht

Im Prinzip richtig. Aber:
es wurde eine neue „Anrechnungszeit“ definiert.
Kleiner Unterschied: Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind Anrechnungszeiten, wenn sie an eine versicherte Beschäftigung anschließen.

Bei Zeiten des Bezuges von ALGII entfällt diese Voraussetzung

Gruß von TrixiMaus

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Hi,

das perfide an der Sache ist, dass diese Rechnung auch (nicht)aufgeht, wenn man Arbeit hat und hohe Rentenbeiträge zahlt.

Das lohnt sich nicht mehr - oder bei höheren Leistungen bestenfalls in geringem Ausmaß - sonst würde die Regierung die Mindestpflichtbeiträge ja nicht einstellen :wink: