Herr … hat mittlerweile versucht seine Ansprüche bei der KBS- Knappschaft Bahn See zu regeln, aber mit einem negativen Ergebnis.
Er hatte sich 2010 ein Bein gebrochen und der Krankengeldanspruch lief bis Mai 2011
Danach musste er sich beim Arbeitsamt melden damit er bis zur Regelaltersrente noch 1 Monat Bezüge bekam.
Das war ja auch ok so.
Aber nun kommt die KBS an und sagt: Herr … war ja im Dezember 2010 bis Anfang Januar 2011 zur Reha und dafür berechnen sie ihm die Erwerbsminderungsrente.
Das haben sie dann einfach gemacht, indem sie den Antrag zur Altersregelrente einfach „UMGEWANDELT“ haben.
Diese Erwerbsminderungsrente haben sie dann so stehen lassen, weil er angeblich nicht arbeitsfähig war, bis zur Altersregelrente.
Das ist ein finanzieller Unterschied von ca. 7000 Euro.
Nach Beendigung der Reha Maßnahme hätte ihm das Krankengeld wieder zu gestanden.
Ich habe im Beisein von Herrn … mit der KBS telefoniert und gesagt das Herr … den Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht stellt da dieses ja viel weniger ist als die normale Rente.
Die Dame am Telefon meinte: es wäre nur ein geringer Unterschied. weil der Zeitraum der Erwerbsminderungsrente bis zur Altersregelrente nur kurz sei.
Die haben dann das Geld zur Verrechnung einfach einbehalten.
Das Krankengeld belief sich auf ca. 2200 Euro monatlich und die Erwerbsminderungsrente dann laut Berechnung nur auf 700,00 Euro.
Von Januar bis Mai 2011 haben sie dann einfach die Erwerbsminderungsrente berechnet und das ist ein Minderbetrag von ca. 1500 Euro im Monat.
Die KBS hat den Geldbetrag einfach einbehalten und ich bin der Meinung das Herrn …das Krankengeld zusteht.
Das wäre dann immer noch eine Differenz von ca. 6000- 7000 Euro.
Es kann nicht sein das man mit den Worten abgespeist wird das die Berechnung rechtens ist.