Hallo,
folgender fiktiver Fall sei angenommen:
Bürger Schwarz ist in der Deutschen Rentenversicherung gesetzlich rentenversichert. Er erhält regelmäßig alle zwei Jahre eine postalische Auskunft über seinen Beitragsstand und seine zu erwartende Rentenhöhe. Diese wirft Bürger Schwarz immer in einen Schuhkarton, indem er solche Post (teilweise auch ungeöffnet) sammelt.
Nach einigen Jahren schafft Bürger Schwarz Ordnung und legt alles mal ordentlich in einem Leitzordner ab, und stellt fest, dass er 2008 mehrere Anfragen über seine Beitragszeiten und einen daraufhin erstellten „verbindlichen Bescheid“ über die bis dahin erreichten Beitragszeiten erhalten hat.
Da fehlen, weil er sich nicht gekümmert hat, seine Ausbildungszeiten (Schule und Studium, bis zu 7 Jahre sind da wohl anrechenbar, oder?).
Wenn er sieben Jahre mit dem Durchschnitt oder mit seinem Durchschnitt nicht berechnet bekommt, fehlen ihm ja mindestens 7 Rentenpunkte x 27,20 sind ca. 190,00 € pro Monat.
Wie verbindlich ist jetzt dieser Bescheid? Geht da noch was? Oder hat Bürger X aus Schusseligkeit seine Altersarmut verursacht?
Danke für Auskünfte!
Bernd