Rentenbescheid

Hallo,

folgender fiktiver Fall sei angenommen:

Bürger Schwarz ist in der Deutschen Rentenversicherung gesetzlich rentenversichert. Er erhält regelmäßig alle zwei Jahre eine postalische Auskunft über seinen Beitragsstand und seine zu erwartende Rentenhöhe. Diese wirft Bürger Schwarz immer in einen Schuhkarton, indem er solche Post (teilweise auch ungeöffnet) sammelt.

Nach einigen Jahren schafft Bürger Schwarz Ordnung und legt alles mal ordentlich in einem Leitzordner ab, und stellt fest, dass er 2008 mehrere Anfragen über seine Beitragszeiten und einen daraufhin erstellten „verbindlichen Bescheid“ über die bis dahin erreichten Beitragszeiten erhalten hat.

Da fehlen, weil er sich nicht gekümmert hat, seine Ausbildungszeiten (Schule und Studium, bis zu 7 Jahre sind da wohl anrechenbar, oder?).

Wenn er sieben Jahre mit dem Durchschnitt oder mit seinem Durchschnitt nicht berechnet bekommt, fehlen ihm ja mindestens 7 Rentenpunkte x 27,20 sind ca. 190,00 € pro Monat.

Wie verbindlich ist jetzt dieser Bescheid? Geht da noch was? Oder hat Bürger X aus Schusseligkeit seine Altersarmut verursacht?

Danke für Auskünfte!

Bernd

Hallo,

Da fehlen, weil er sich nicht gekümmert hat, seine
Ausbildungszeiten (Schule und Studium, bis zu 7 Jahre sind da
wohl anrechenbar, oder?).

Soll das hier jemand erraten, ob und welche Ausbildungszeiten wie anrechenbar sind?

Wenn er sieben Jahre mit dem Durchschnitt oder mit seinem
Durchschnitt nicht berechnet bekommt, fehlen ihm ja mindestens
7 Rentenpunkte

Wie kommt man denn auf diesen Dampfer?

x 27,20 sind ca. 190,00 € pro Monat.

Bezieht derjenige bereits Rente, so dass man weiß, wieviel ein Rentenpunkt wert ist?
Wenn noch keine Rente bezogen wird, wirken sich Schulzeiten nicht mehr rentenerhöhend aus. Die Zeiten des Studiums wirken ebenfalls nicht erhöhend sondern dienen lediglich als Anrechnungszeit, was ggfs. darüber entscheiden kann, ob man überhaupt eine Rente erhält.

Wie verbindlich ist jetzt dieser Bescheid? Geht da noch was?
Oder hat Bürger X aus Schusseligkeit seine Altersarmut
verursacht?

Eine eventuelle Altersarmut kann bedingt ein bißchen auch mit Schusseligkeit in Verbindung gebracht werden. Aber sicherlich nicht, weil man es verpasst hat diese Zeiten nachzuweisen.

Grüße

Hallo,

zu den Punkten hinsichtlich der möglichen Anrechenbarket von Schulzeiten und deren Berücksichtigung bei der Rentenberechnung wurde ja bereits Stellung genommen.

Hier aber noch etwas zur Verbindlichkeit der festgestellten Zeiten:

Der Rentenversicherungsträger hat diese für sich verbindlich festgestellt, d.h. er wird nicht nochmal hinsichtlich dieser Fehlzeiten nachfragen. Das bedeutet aber nicht, dass nicht noch weitere, vom Versicherten nachgewiesene Zeiten berücksichtigt werden können.

Dem Bürger Schwarz ist zu empfehlen, die vorhandenen Unterlagen und Angaben zu den Fehlzeiten umgehend beim Rentenversicherungsträger einzureichen bzw. nachzuholen. Diese Zeiten werden dann auch im Versicherungskonto berücksichtigt/ gespeichert und ggf. bei Ermittlung von Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) bestimmter Renten berücksichtigt. Ein kleines, nettes Anschreiben, worum es dem Kollegen Schwarz geht, wäre dabei auch durchaus angebracht.

Wie bereits erläutert, dienen Schulausbildungszeiten grundsätzlich nur dem lückenlosen Versicherungskonto und zur Erfüllung bestimmter Wartezeiten. Aber auch diese Zeiten können sich in einer Rentenberechnung - wenn sehr wahrscheinlich auch nur sehr geringfügig - auswirken, z.B. bei der Bewertung von beitragsfreien Zeiten anderer Art. Deswegen ist es immer empfehlenswert, das gesamte Versicherungskonto lückenlos zu halten.

Servus,
Robert

Hallo,

folgender fiktiver Fall sei angenommen:

Bürger Schwarz ist in der Deutschen Rentenversicherung
gesetzlich rentenversichert. Er erhält regelmäßig alle zwei
Jahre eine postalische Auskunft über seinen Beitragsstand und
seine zu erwartende Rentenhöhe. Diese wirft Bürger Schwarz
immer in einen Schuhkarton, indem er solche Post (teilweise
auch ungeöffnet) sammelt.

Nach einigen Jahren schafft Bürger Schwarz Ordnung und legt
alles mal ordentlich in einem Leitzordner ab, und stellt fest,
dass er 2008 mehrere Anfragen über seine Beitragszeiten und
einen daraufhin erstellten „verbindlichen Bescheid“ über die
bis dahin erreichten Beitragszeiten erhalten hat.

Da fehlen, weil er sich nicht gekümmert hat, seine
Ausbildungszeiten (Schule und Studium, bis zu 7 Jahre sind da
wohl anrechenbar, oder?).

Es sind maximal 3 Jahre anrechenbar nach dem 17.Lebensjahr

Wenn er sieben Jahre mit dem Durchschnitt oder mit seinem
Durchschnitt nicht berechnet bekommt, fehlen ihm ja mindestens
7 Rentenpunkte x 27,20 sind ca. 190,00 € pro Monat.

Wie verbindlich ist jetzt dieser Bescheid? Geht da noch was?
Oder hat Bürger X aus Schusseligkeit seine Altersarmut
verursacht?

Danke für Auskünfte!

Bernd

„Wer Lücken oder falsche Daten entdeckt, sollte sich an seinen Rentenversicherer wenden und das Konto klären lassen“, rät Wolfgang Nettemann. Das sei völlig unkompliziert. „Einfach einen Antrag auf Kontoklärung stellen. Das Formular dafür finden Sie im Formularcenter der Deutschen Rentenversicherung. Dem Antrag alle Nachweise beifügen. Den Rest erledigen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung.“
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/D…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/DRV/de/Navigation/ home node.html__nnn=true)

Gruß
Gaby

Da fehlen, weil er sich nicht gekümmert hat, seine
Ausbildungszeiten (Schule und Studium, bis zu 7 Jahre sind da wohl anrechenbar, oder?).

Das ist Geschichte.

Hallo Bürger Schwarz,

ich hatte ähnliche Probleme mit der Schulzeit, der Lehre und dem Studium. Da habe ich alle meine Unterlagen zusammengenommen und bin zu der für mich zuständigen Hauptstelle der Dt. Rentenversicherung Münster/Westfalen gefahren. Ohne Anmeldung bin ich auf einen sehr freundlichen und sehr kompetenten Gesprächspartner gestossen, mit dem ich die Probleme innerhalb kurzer Zeit lösen und einen großen Fragenkatalog abarbeiten konnte. Wenn du also dir die Zeit nimmst, würde ich bei der Dt. Rentenversicherung eine dir nahe liegende Hauptstelle besuchen. Die Niederlassungen vor Ort scheinen mir fachlich unterschiedlich kompetent besetzt.
Bis zur Antragstellung auf Altersrente hast du jederzeit die Möglichkeit noch unklare Versicherungsverläufe zu klären.
Also los
Bernd

Hallo,

Bis zur Antragstellung auf Altersrente hast du jederzeit die
Möglichkeit noch unklare Versicherungsverläufe zu klären.

Auch danach! :smile: Es ist natürlich besser, dies vorher zu machen, aber auch während des Rentenbezuges werden diese Zeiten berücksichtigt. Folgender Fall:

Bürger Schwarz macht jetzt gar nichts, beantragt in ferner Zukunft seine Altersrente und bekommt diese auch, mit den festgestellten Lücken. Diese bezieht er jahrelang. Und auf einmal beim Umzug findet er hinter’m Sofa eine Bescheinigung, sagen wir, über eine Fachschulausbildung, an die er sich zwar erinnert hat, aber wegen fehlender Unterlagen nichts angegeben hat.

Klar bekommt er diese Zeiten dann angerechnet, Antrag Neufeststellung gemäß § 44 SGB X. Nur wird die ggf dann höhere Rente bzw. der Unterschiedsbetrag nicht Ewigkeiten zurück nachgezahlt, sondern nur für längstens vier Jahre rückwirkend.

Dies nur zur Ergänzung, man weiß ja nie, wer dies liest und ggf. betroffen sein könnte.

Servus,
Robert