Hallo,
Ich schwanke, ob ich hier oder unter „Ämter und Behörden“ posten soll. Mal sehen, ob Antworten kommen. Tut mir leid, wenn es etwas lang wird, schon Teilantworten würden mir weiterhelfen (oder auch Tipps, wo ich sonst Hinweise bekommen kann.)
Ich habe heute meinen „Bescheid zum Antrag auf Kontenklärung“ der Bundesangestelltenversicherung bekommen, zu „beantragten rentenrechtlichen Zeiten und weiteren Sachverhalten“
Und ich kenne mich nicht so genau damit aus (und hasse es, Formulare auszufüllen). Aber da muss ich wohl durch.
Hintergrund ist, dass ich vor einigen Monaten einen Stapel Formulare geschickt bekam, dem sogenannten „Antrag auf Kontenklärung“ mit vergleichsweise nachdrücklicher Bitte um Hinweise, was ich in den Jahren xx-xy, xy-yz, etc. so alles getrieben habe. In die Zeit fiel: Oberstufe (bis Abitur), Studium Doktorarbeit (teilweise ohne Finanzierung bzw. mit Stipendium, teilweise mit BAT2a/2-Stelle), und nachfolgende Auslandsaufenthalte (ebenfalls teils Stipendium, teils Gehalt), sowie nachfolgende „ordentliche“ Angestelltenverhältnisse in Deutschland, die sowieso gespeichert sind.
Jetzt habe ich 1 Monat um ggf. Einspruch einzulegen und kenne mich wie gesagt nicht so gut aus. Selbst den Unterschied zwischen Beitrags- und Anrechnungszeiten kann ich nur erahnen. (Das allerdings schon…). Deshalb hätte ich folgende Fragen:
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Sollte ich besonders misstrauisch, bzw. vorsichtig sein, dass irgendetwas schief geht? Oder kann ich im Normalfall davon ausgehen, dass wohl alles seine Richtigkeit hat?
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Es gibt ein Beiblatt der „im Versicherungskonto gespeicherten Daten“. Dies scheint mir weder reine Beitragszeit, noch reine Anrechnungszeit zu sein, denn die Zeit der Schulbildung ist z.B. dabei, die Zeit der Doktorarbeit dagegen nur insoweit, als ich eine Stelle hatte. Frage: ist es korrekt, dass eine Doktorarbeit mit Stipendium weniger zählt als die Schule?
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In einem weiteren Blatt mit Erläuterungen steht, dass die Zeit der Doktorarbeit nicht als Anrechnungszeit zählt, da sie nach der Abschlussprüfung (Diplom) war. Ist das korrekt? (Zusatz: Andere erzählen mir, dass sogar Arbeitslosenzeiten, in denen keine Arbeitslosenhilfe empfangen und keine Beiträge gezahlt werden, als Anrechnungszeit gilt. Wie kann dann eine Doktorarbeit weniger zählen als das?)
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Die Auslandszeiten sind noch nicht dabei, es gibt einen Hinweis, dass die Nachforschungen in Frankreich noch nicht abgeschlossen seien. Ich kann wohl davon ausgehen, dass ich dazu eine neue Einspruchsfrist eingeräumt bekomme, sobald der endgültige Bescheid kommt?
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Auslandszeiten in Israel sind gar nicht erwähnt. Auch dort war ich mit Stipendium. Im Formblatt stand, das unter bestimmten Umständen blosse Aufenthalte in Israel - „Wohnzeiten“ - (wie auch in einigen anderen Ländern) generell zum Erwerb von „Versicherungszeiten“ führen können. Weiss jemand über diese Umstände Bescheid, und was - zum Henker - sind nun „Versicherungszeiten“ (im Unterschied zu Beitragszeiten oder Anrechnungszeiten)?
Mit vielen Grüssen und schon mal vielen Dank im Voraus, Walkuerax