Hallo,ich habe 2005 eine befristete volle Erwerbsminderung bekommen, die 2010 in eine unbefristete umgewandelt wurde.
Folgendes steht im Gutachten 2005:
Werden Leistungen zur Teilhabe zur Besserung einer erheblich gefährdeten oder geminderten Leistungsfähigkeit oder zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes vorgeschlagen?
* Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: NEIN
* Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: NEIN
Nun wollte ich wissen, wie man dieses intrepretieren kann.Sagt dieses verneinen was über die Prognose einer Rehamassnahme aus? Bedeutet es, dass der Rentengutachter keine grossen Möglichkeiten sieht, das der Antragsteller durch eine Rehamassnahme wieder in Vollzeit arbeiten kann? Oder heisst dieser Punkt was ganz anderes? Ich benötige diese Auskunft für einen anderen behördlichen Vorgang.
Danke im voraus.