hallöle miteinander,
angenommen der x ist dauerhaft erwerbsunfähig, bekommt aber nichts von der rentenversicherung, sondern wird komplett durch grusi saturiert… kann er sich dann dennoch einen Rentenbescheid holen (eben mit einem betrag von 0,- euro)?
wenn man bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragt und keine bzw. nicht genügend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat, erhält man einen Rentenbescheid, in dem die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird.
Ggf. lässt sich das Ganze beschleunigen, wenn man mit dem Personalausweis zur nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geht.
danke für die antworten… wenn die erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, ist man ja aber dennoch dauerhaft erwerbsunfähig und somit frühverrentet, nur zahlt halt die rentenversicherung nicht… kann man dann nicht dennoch einen rentenbescheid über 0,- euo bekommen?
ist für keine behörde, sondern für ein visum… dafür wird ein rentenbescheid benötigt… muß also nicht mit 0,- sein… hauptsache ein rentenbescheid… wobei dort wohl iwas mit der rentenhöhe drinstehen dürfte - wär ja schließlich ein rentenbescheid…
Dann am besten beim Konsulat des Staates nachfragen, welche Nachweise akzeptiert werden, wenn man erwerbsgemindert ist, aber keine Rente bezieht.
Auf dem Bescheid der Rentenversicherung wird die Ablehnung wegen der fehlenden Beitragszahlung angegeben sein. Zum Gesundheitszustand wird es keine Aussagen geben.
naja, beim konsulat heißt es halt: rentenbescheid. daher ja meine frage: kann man nen rentenbescheid beantragen, wenn man zwar dauerhaft erwerbsgemindert ist, aber von der rentenversicherung nix kriegt… (früh)verrentet ist man ja…
so was gibt es bei der DRV nicht.
Wie Dir schon geschrieben wurde wird eine (reale) Rente gewährt oder abgelehnt, wenn die rentenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Wenn man aktuell Grundsicherung vom Sozialamt bezieht und noch nicht die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt, gibt es sehr wahrscheinlich Schriftwechsel zwischen Jobcenter und Sozialamt zum Thema Erwerbsminderung. Ggf. kann auch eine Bestätigung vom Sozialamt helfen, dass eine volle Erwerbsminderung vorliegt.