Wenn der Ehemann im November 2012 stirbt, bekommt die Ehefrau ja noch 3 Monate die volle Rente des Ehemannes, bevor sie die Witwenrente bekommt.
Wenn die Ehefrau, die auch eine eigene Rente bezieht, nun im Jahre 2014 einen Einkommensteuerantrag für die Rente für das zurückliegende Jahr 2013 stellen möchte, wird sie als Alleinstehend oder als Ehepaar behandelt, das sie ja noch für Januar 2013 und Februar 2013 die volle Rente des verstorbenen Ehemannes bezogen hat?
Hallo!
2012 besteuert als Ehepaar,2013 als Alleinstehende.
Das man die volle Rente des Ehemannes bekommt, stimmt so nicht !
Das ist eine einmalige Vorauszahlung auf die Witwenrente. Es wird doch die Rente des Ehemannes für 3 Monate als eine Summe ausgezahlt ! Darüber sollte es auch eine Abrechnung geben.
Diese Vorauszahlung kommt übrigens nur auf Anforderung, sonst müsste man warten bis der Antrag auf Witwenrente durch ist. Man bekommt dann natürlich eine Nachzahlung.
MfG
duck313
Hallo,
2012 besteuert als Ehepaar,2013 als Alleinstehende.
Das man die volle Rente des Ehemannes bekommt, stimmt so nicht!
Wie stimmt es denn dann?
Das ist eine einmalige Vorauszahlung auf die Witwenrente. Es wird doch die Rente des Ehemannes für 3 Monate als eine Summe ausgezahlt!
Ach? Etwa die volle Rente für drei Monate?
Darüber sollte es auch eine Abrechnung geben.
Diese Vorauszahlung kommt übrigens nur auf Anforderung, sonst müsste man warten bis der Antrag auf Witwenrente durch ist.
Man bekommt dann natürlich eine Nachzahlung.
Um noch die eigentliche Frage zu beantworten: Ja, die Steuer wird im Sterbe- und Folgejahr noch nach dem Splittingtarif berechnet.
Grüße
Hallo,wie ich sehe gibt es bereits eine Antwort. Wobei meine Empfehlung wäre, hier zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu gehen oder direkt zum Finanzamt denn auch hier gibt vor Ort Beratung (in Bayern)
Tschüss sagt
Team von B.G.-p.