Rentenbesteuerung bei Ehepaaren

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Frau geht mit 60 in Rente (das soll ja unter bestimmten Umständen gehen und erfolgt unter Abzug von 18 %).

Jetzt gibt es ja seit 2005 einen Ertragsanteil der versteuert werden muß.

Was geschieht aber, wenn der Ehemann nun noch bis zum 63. LJ arbeiten gehen muß und sein normales Gehalt bezieht ?

Wird die Rente (Ertragsanteil) plus Ehemanneinkommen minus Freibeträge (der Ehefrau) besteuert?

Oder wird von der Rente der Freibetrag abgezogen und die Differenz (falls eine da ist) dem Einkommen zugeschlagen (ähnlich des Progressionsvorbehaltes des ALGI.

Moin,
der Erhalt der Rente fällt unter die sonstigen Einkünfte. Renteneinnahmen (nur der Besteuerungsanteil) minus Werbungskosten.
Das Gehalt fällt unter die EInkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bruttlohn/ -gehalt minus Werbungskosten. Kurz: Jede dieser Einnahmequelle wird einzeln betrachtet.
Zusammen ergeben diese beiden Einkunftsarten die Summe der Einkünfte usw. Dann werden noch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und ggf. außergewöhnliche Belastungen abgezogen und dann bleibt das zu versteuernde Einkommen über. Und das ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Davon wird die vom Gehalt des Ehemanns einbehaltene Lohnsteuer abgezogen und entweder bekommt man was wieder oder man muss nachzahlen.
Schöne Grüße
e

Hallo,
vielen Dank für die Antwort, ist mir einiges klarer geworden.

Ich hab mich damit mal auf die Suche gemacht und folgendes gefunden.

Mal angenommen, die Rente der Frau betrüge 500 Euro/mtl.

So schreibt z.B.

http://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html

bei angenommenem Renteneintritt 2011 einen Besteuerungsanteil von
62 % = 310 Euro. Versorgungsfreibetrag 30,4 %. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 684 Euro. Altersentlastung wiederum 30,4 % aber max. 1444 Euro.

Danach würde also 310 - (310-30,4%) ca. 94 Euro = 216 Euro dem Einkommen des Ehemannes zugeschlagen. Dann natürlich die individuellen Abzugsmöglichkeiten in der Steuererklärung.

Zusammengefasst würde sich ein (zu versteuerndes)Bruttoeinkommen
(angenommene 80.000 Ehemann + 2592 Ehefrau) von 82592 Euro ergeben.
Es wären also 2592 Euro mehr zu versteuern oder ?
Die Abzüge mal weggelassen (weil diese ja auch da wären, wenn
man keine Renteneinkünfte hätte??).

Die Rente der Frau würde somit also netto nur noch ca. 421 (450-79 Steuernachzahlung) Euro betragen. Minus Krankenkassen natürlich.

Hab ich das so richtig verstanden ?

Hallo, Versorgungsfreibetrag und Zuschlag gibt es auf Pensionen nicht
auf Renten, Altersentlastung (ab 65 J.) auch nicht auf Renten. Gruß

Kleine Korrektur, der Altersentlastungsbetrag gilt ab dem 64. Lebensjahr!

Moin,

Danach würde also 310 - (310-30,4%) ca. 94 Euro = 216 Euro dem
Einkommen des Ehemannes zugeschlagen.

=> nein, die Einkünfte eines jeden Ehegatten wird getrennt voneinander ermittelt. Wie bereits geschrieben. Von den Einkünften der Ehefrau werden dann Werbunsgkosten abgezogen und auch den Einkünften des Ehemann. Erst ab Gesamtbetrag der Einkünfte wird dann alles in einen Pott geschmissen und davon werden zwangsläufig dann noch weitere Beträge abgezogen. Und dieser Abzug ist äußerst sinnvoll, um die Summe der Einkünfte zu ermitteln.

Die Rente der Frau würde somit also netto nur noch ca. 421
(450-79 Steuernachzahlung) Euro betragen. Minus Krankenkassen
natürlich.

=> Nein!

Hab ich das so richtig verstanden ?

=> Nicht ganz!

Vielleicht mal den ganzen Sachverhalt bei Elster eintragen und sich ausrechnen lassen, dann wird vieles klarer.

Schöne Grüße
e