moin liebe gemeinde,
seit 11/2012 beziehe ich, bj 62, volle eu-rente. zzgl. betriegsrente sind das ca. 1600 euro brutto. nun möchte ich meine wohnung vermieten, weil ich umziehen will. 1) wievel kann ich für eine 2zwhg 49qm in buxtehude an miete aufrufen (vom amt. es gibt keinen mietspiegel wo ich nachsehen könnte). mieter: 1 person, hartz 4. 2) bleibt für mich überhaupt noch was davon über, wenn das finanzamt zugeschlagen hat? muss ich darauf auch noch kv, pflege etc. pp. bezahlen? bevor ich vermiete würde ich das gern wissen. für 0,00 oder minus brauche ich mir das nicht antun…
aus den netinfos werde ich nicht wirklich schlau…
liebe grüsse
madcap62
Hallo,
auf die Miete fällt die normale Einkommenssteuer inkl Soli an. Krankenversicherung etc nicht. Als Miete könnten Sie rund 400-450€ verlangen. Die Höhe der Steuer berechnet sich dementsprechend aus Ihrer Rente + Mieteinnahmen - Freibeträge - weitere Abzüge wie Spenden, etc.
Ohne Berücksichtigung von Freibeträgen würden Sie rund 300€ monatlich mehr auf dem Konto haben mit Freibeträge noch etwas mehr schätzungsweise 350€
400-450 € miete. versteht sich die zzgl. bk und nk oder schon inclusive? die bk und nk sind bei uns sehr hoch. 320€, davon ca . die hälfte nicht umlagefähig.