Hallo,
angenommen
Mann lebt aus berufl. Gruenden im EU Ausland, Frau in D, beide Steuerklasse 1.
Mann moechte eventuell auch nach Erreichen des Rentenalters im EU Ausland bleiben.
Koennte das fuer Mann Auswirkungen auf die Rente und die Krankenversicherung der Rentner haben ?
Waere es aus steuerlichen Gruenden fuer Mann und Frau guenstiger , in D wohnhaft zu sein?
Danke ,
do m
Hallo,
Von der DRV (Deutsche Rentenversicherung) gibt es ein spezifisches Merkblatt für die meisten EU-Länder mit dem Titel „Meine Zeit in … (Frankreich/Italien/usw.)“. Man kann diese Merkblätter hier herunterladen:
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/02 info broschueren/Alle__Broschueren,lv2=15186.html)
Grundsätzlich wird die deutsche Rente im EU-Ausland in derselben Höhe wie bei Wohnsitz in D ausbezahlt. Davon müssen natürlich Steuern und KV/PV bezahlt werden. Ob bzw. wo die KV/PV-Beiträge bezahlt werden müssen, hängt von der individuellen Situation und dem Land ab.
Informationen zur Krankenversicherung gibt es hier:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/Me…
Für die KV spielt es eine Rolle, ob der Mann im ausländischen Wohnland einen eigenen Leistungsanspruch bei der dortigen KV hat, siehe obiges Merkblatt, Seite 5, 1.1. Das kann z.B. der Fall sein, wenn man in diesem Land versicherungspflichtig gearbeitet hat, dort eine Rente bezieht und deshalb dort krankenversichert ist. In diesem Fall muss man unter Umständen in D keine KV-Beiträge zahlen.
Eine verlässliche Auskunft kann der Mann aber nur bei der deutschen und der ausländischen Krankenversicherung bekommen.
Zur Steuer kann ich leider keine Hinweise geben.
Gruß
Axurit
Nachtrag Steuer
Zur Besteuerung der gesetzlichen Rente bei Wohnsitz im Ausland:
http://www.steuerportal-mv.de/cms2/Steuerportal_prod…
Renten bei Wohnsitz im Ausland sind also beschränkt einkommensteuerpflichtig. „Beschränkt einkommensteuerpflichtig“ bedeutet gem. §50 EStG insbesondere, dass das zu versteuernde Einkommen um den allgemeinen Grundfreibetrag von 7834 Euro erhöht wird!!!
Die Frage ist übrigens hier im Rechtsbrett ungünstig platziert. Was den Steueraspekt anbelangt, wäre sie besser im Brett „Steuern“ aufgehoben.
Gruß
Axurit
Falsche Bretter!
Hallo!
Koennte das fuer Mann Auswirkungen auf die Rente und die Kranken versicherung der Rentner haben?
-> Brett „Versicherungen“
Waere es aus steuerlichen Gruenden fuer Mann und Frau guenstiger, in D wohnhaft zu sein?
-> Brett „Steuern“
Gruß Conni
Hallo Axurit,
danke fuer die klaren Antworten und links!
Sorry ,dass ich die falschen Bretter benutzt habe. Ich hatte mich an einer anderen Frage orientiert, die hier erschienen war.
Bitte um Nachsicht und nochmals vielen Dank.
Gruss,
do m