Renteneinnahmen wann versteuern?

Hallo an Alle,

folgender Sachverhalt:
Ein Schwerbehinderter wird im Jahr 2006 schwer krank. Mitte 2007 erhält er dann einen Rentenbescheid der BfA mit der Genehmigung auf volle Erwerbsminderungsrente, rückwirkend zum Mai 2006. Sämtliche Nachzahlungen der Rente erfolgen erst im Jahr 2007.

Nun die Frage:
Wann müssen die Renteneinnahmen versteuert werden? 2006 mit der Genehmigung oder 2007 mit der tatsächlichen Zahlung?

Hoffe auf gute Antworten.

Schöne Grüße
vom wicht

Da wäre auch zu prüfen, in wie weit von der Rente andere Sozialleistungen zurückgezahlt worden sind.

Da schauen Sie doch mal in die folgenden Richtlinie:

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

Absatz 4
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Hi !

Im Steuerrecht gilt, mit wenigen Ausnahmen das „Zufluss-/Abflussprinzigp“ (§ 11 EStG). Dies bedeutet, dass Einnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses und Ausgaben im Zeitpunkt des Abflusses steuerliche Wirksamkeit entfalten.

Im genannten Beispiel wird daher auch die Nachzahlung im Jahr 2007 erfasst. Da aber auch der Gesetzgeber solche Fälle schon erkannt hat, wurde mit § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG eine Abmilderung für solche Zahlungen (Schlagwort: „Zusammenballung von Einkünften“) verankert.

BARUL76

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