Rentenformel für ETW-Verkauf wird geuscht

Hallo zusammen,
man verkauft eine ETW an einen Privatmann und der solle dafür bitte „keinen“ Kaufpreis –z.B. die 115.00 €- zahlen, sondern eine Rente, also den Verkauf auf Rentenbasis ! Keinesfalls wird an eine klassische Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag gedacht.

Nun läuft das Gerede rum, dass sich der „Berechnungsfaktor“ für den Verkauf auf Rentenbasis aus mehreren Werten zusammensetzen soll, nämlich:

  1. Dem Geschlecht (männlich), 2. dem Alter (75), 3. dem Basiswert von (115.000 €), 4. dem zu erwartenden Mietwert (655 €) und 5. der Rentenzeit, falls hier eine Deckelung auf (z.B. 10 Jahre) beabsichtigt wird.

Diese Berechnungsformel wird geuscht !!!

MfG. Helmut

Helmut tut mir leid, ich hab von Rentenformeln keine Ahnung. Hätte Dir sonst gerne geholfen.
Gruß
D.D.

Hallo Helmut,
tut mir leid, aber da muss ich passen - müsste mich auch in die Materie einarbeiten, habe aber z.Z. keine Zeit.
Ein Notar müsste weiterhelfen können…

Gruß
Götz

Guten Tag, tut mir leid, aber da kann ich nicht helfen.