Rentenfortzahlung beim Tod beider Eltern

Guten Tag,

nehmen wir wir an beiden Eltern sterben bei einem Unfall. Die Ehefrau überlebt den Ehemann um 30 Minuten.(Beide waren Rentner)

Jetzt habe ich gelesen, dass es eine Vorschusszahlung (Sterbequartalsvorschuss) der Rentenversicherung beim Tod eines Ehepartners gibt. Da die Ehefrau den Ehemann, wenn auch nur kurz, überlebt hat, hätte sie ja Anspruch darauf gehabt. Oder wie seht ihr das?

Besteht eine Anspruch der Hinterbliebenen, Erben auf diese Vorschusszahlung oder ist dieser durch den Tod der Ehefrau wieder hinfällig?

Muß die Vorschusszahlung binnen eine bestimmten Frist beantragt werden und wenn ja wo?

Danke für eure Mithilfe.

Gruß
OTTO

Hallo,

leider haben wir viele „Kaugummigesetze“

Opfere ca 70- 80 (T)Euronen für ein erstes Gespräch beim Rechtsanwalt, das lohnt sich immer.

Gruß

Kati

Die Frage ist gut, aber die Rentenfortzahlung funktioniert nur, wenn der andere Gatte lebt, weil nur er einen Anspruch darauf hat. Dieser Anspruch entsteht aber erst Monat für Monat, so dass der überlebende Gatte also mindestens den nächsten ersten des Folgemonats erreichen hätte müssen.
Einzige Konstellation: erster Gatte stirbt am letzten Tag eines Monats um 23:45 und der andere am ersten Tag des nächsten monats, dann wäre der Anspruch für einenMonat entstanden
Gruß Tom