Hallo Experten,
Mal angenommen folgender Fall:
Herr und Frau S sind 21 Jahre verheiratet. Dann werden sie geschieden und Frau S steht durch den Versorgungsausgleich die Hälfte der Rente von Herrn S zu.
Frau S heiratet danach Herrn K.
Jetzt die Frage:
Wenn Frau S verstirbt, fließt die ihr von Herrn S zustehende Rente in die Witwenrente von Herrn K mit ein, oder fällt sie an Herrn S zurück?
Danke für eure Infos
Gruß
Sticky
Hallo,
Kurz und bündig
Wenn Frau S verstirbt, fließt die ihr von Herrn S zustehende Rente
in die Witwenrente von Herrn K mit ein, oder fällt sie an Herrn S
zurück?
In beiden Fällen ist die Rente leider weg.
Gruss
Frank
Hallo
Hallo,
Kurz und bündig
Wenn Frau S verstirbt, fließt die ihr von Herrn S zustehende Rente
in die Witwenrente von Herrn K mit ein, oder fällt sie an Herrn S
zurück?
In beiden Fällen ist die Rente leider weg.
innerhalb von 24 Monaten fallen die Rentenanteile wieder an Herrn S zurück, darüber hinaus ist das Thema zugunsten der Solidargemeinschaft abgearbeitet
Gruss
Frank
LG
Mikesch