Rentenfrage

Hallo Experten,

Mal angenommen folgender Fall:

Herr und Frau S sind 21 Jahre verheiratet. Dann werden sie geschieden und Frau S steht durch den Versorgungsausgleich die Hälfte der Rente von Herrn S zu.
Frau S heiratet danach Herrn K.
Jetzt die Frage:
Wenn Frau S verstirbt, fließt die ihr von Herrn S zustehende Rente in die Witwenrente von Herrn K mit ein, oder fällt sie an Herrn S zurück?

Danke für eure Infos

Gruß
Sticky

Hallo,

Kurz und bündig

Wenn Frau S verstirbt, fließt die ihr von Herrn S zustehende Rente
in die Witwenrente von Herrn K mit ein, oder fällt sie an Herrn S
zurück?

In beiden Fällen ist die Rente leider weg.
Gruss
Frank

Hallo

Hallo,

Kurz und bündig

Wenn Frau S verstirbt, fließt die ihr von Herrn S zustehende Rente
in die Witwenrente von Herrn K mit ein, oder fällt sie an Herrn S
zurück?

In beiden Fällen ist die Rente leider weg.

innerhalb von 24 Monaten fallen die Rentenanteile wieder an Herrn S zurück, darüber hinaus ist das Thema zugunsten der Solidargemeinschaft abgearbeitet

Gruss
Frank

LG
Mikesch