Rentenfragen

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht könntet Ihr mir ja weiterhelfen.
Meine Frage lautet:
Wenn ich, geb. 10/1953, 2013 mit 60 in Rente gehe, wird dann meine Witwerrente, ca. 500 Euro, die ich seit 1984 beziehe, irgendwie auf die Altersrente angerechnet oder bleibt die in voller Höhe bestehen und wird auch die Altersrente nicht gekürzt? Außerdem werde ich noch eine ZVK-Rente beziehen.
Zur Zeit wird die Witwerrente nicht auf mein Einkommen angerechnet, d.h. weder mein Lohn, noch die Rente wird gekürzt. Bleibt das so oder wird eine Verrechnung stattfinden.
Ich weiß, dass, wenn ich heute Witwer geworden wäre, ich keinen Cent Rente bekommen würde. Die Begründung lautet heute ganz einfach - mein Arbeitslohn ist ausreichend.
Vielen Dank für Eure Bemühungen im voraus und noch eine schöne Woche.

Gruß Andreas

Lieber Andreas,

  1. wird die Altersrente mit 60 auf die Monate gekürzt, die man früher in Rente geht. Bei Ihnen heißt das auch, dass Sie die Rente normalerweise mit 65 + fehlende Monate zum 67. (neuer Rentenbeginn) auf jeden Fall erst einmal für immer gekürzt bekommen.
  2. werden alle drei Rentenarten, incl. Ihre ZVK miteinander verrechnet. Also auch die Kürzung der Ww-Rente.
  3. Zusätzliches Einkommen wird außerdem berücksichtigt.
  4. Besteht die Möglichkeit eine ½ oder ¾ Rente zu beantragen um einen höheren Hinzuverdienst zu erhalten. All diese Auskünfte können Sie bei Ihrem Rentenberater erfragen.
    Ich hoffe Sie können mit den Aussagen etwas anfangen.

Mit lieben Grüßen

V. Tessitore

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Hallo Andreas,

da in deinem Fall das „alte“ Hinterbliebenrecht greift, wird bei dir kein Einkommen, keine Altersrente oder andere Renten bei der Witwerrente angerechnet/abgezogen.
Beim neuen Recht würden die Einnahmen, welche die Freibetragsgrenze von EUR 601,41 (neue Bundesländer) übersteigen zu 40% von der Witwerrente abgezogen.

Gruß

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Liebe Expertin,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte ja schon so etwas befürchtet. Wie heißt es doch gleich so schön: „Schlimmer geht´s immer.“

Ich wünsche noch einen sonnigen, sommerlichen Abend
Gruß Andreas

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Lieber Experte,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte ja schon etwas anderes befürchtet. Das hört sich ja dann ganz gut.

Ich wünsche noch einen sonnigen, sommerlichen Abend
Gruß Andreas

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