Rentenfreibetrag

Angenommen:
eine Frau geht im Juli 2007 in Rente, bekommt also für 7 Monate Rente. Von Januar bis Juni 2007 hat sie von Ihrem Arbeitgeber 6 Monate Arbeitslohn bezogen.
Frage:
Ist es rechtens, dass der Rentenfreibetrag erst ab 2. Rentenjahr ermittelt und auch berücksichtigt wird?
Heißt das etwa, dass 54% der Rente voll der Steuer unterliegen, obwohl die Rente eigentlich so gering ist, dass sie im 2. Rentenjahr den Freibetrag nicht übersteigen würde und somit steuerfrei bliebe?

Dank an Euch…
Antje

Hallo Antje,

Vorsicht - der Begriff „Rentenfreibetrag“ bezeichnet nur, welcher Anteil der Rente (in Abhängigkeit vom Beginn der Laufzeit) überhaupt zu den (steuerpflichtigen) Einkünften gerechnet wird. Wenn dieser Betrag einmal festgelegt ist, bleibt er gleich, solange die Rente läuft.

Ob ESt festgesetzt wird oder nicht, richtet sich danach, ob das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag im ESt-Tarif (der ist für alle gleich, es gibt keinen Extrafreibetrag für Rentner) überschreitet oder nicht.

Wenn außer der Rente noch andere Einkünfte vorliegen - wie hier im Beispiel - kann es schon leicht dazu kommen, dass ESt festgesetzt wird, auch wenn das zu versteuernde Einkommen „nur aus der Rente“ unter dem Grundfreibetrag bliebe. Das gilt z.B. auch in Fällen, wo jemand außer Altersrente Einkünfte aus Vermietung hat.

Schöne Grüße

MM

vielen Dank Martin … das ist ja gemein :frowning: