Hallo zusammen,
ist es zwingend nötig alle Unterlagen der LVA im Original aufzubewahren, oder reicht lediglich immer die letzte Renteninformation?
Grüße Alex
Hallo zusammen,
ist es zwingend nötig alle Unterlagen der LVA im Original aufzubewahren, oder reicht lediglich immer die letzte Renteninformation?
Grüße Alex
Hallo,
wichtig sind die Versicherungsnachweise der verschiedenen Arbeitgeber mit den Beiträgen.
Weniger wichtig ist die jährlich LVA Auskunft selber. Sie dient nur zur Information.
Gruß
A.
Hallo,
Hallo,
wichtig sind die Versicherungsnachweise der verschiedenen
Arbeitgeber mit den Beiträgen.
Ja das ist klar.
Weniger wichtig ist die jährlich LVA Auskunft selber. Sie
dient nur zur Information.
Und was ist mit den Bescheiden die zum Teil von der LVA gekommen sind?
Gruß
Grüße
A.
Alex
Hallo,
mit den Renteninformationen und den Rentenauskünften teilt Dir der Rentenversicherungsträger u.a. die bei ihm gespeicherten Daten, also Beitragszeiten und Entgelthöhen etc. mit. Diese würde ich mit den Dir vorliegenden Unterlagen ruhig mal vergleichen.
Wenn alles passt, wunderbar. Wenn nicht, solltest Du Dich an den RV-Träger wenden. Wenn Du keine Einwände erhebst, geht der RV-Träger davon aus, dass die Daten stimmen und nimmt grundsätzlich keine Überprüfung der festgestellten Daten vor. D.h. diese Daten sind für den RV-Träger verbindlich festgestellt.
Ich mache das so: Ich behalte immer zwei Renteninformationen, die aktuelle und die des Vorjahres. Bei Erhalt einer neuen Renteninfo vernichte ich die ältere der beiden vorliegenden. Meine Gehaltsbescheinigungen bewahre ich aber dennoch alle auf, wer weiß, wofür man diese nochmal gebrauchen kann. Gleiches gilt für Schulbescheinigungen ab dem 16. Lebensjahr.
Ich hoffe, das konnte Dir ein wenig weiterhelfen. 
Gruß,
Robert
Und was ist mit den Bescheiden die zum Teil von der LVA gekommen sind?
Da reicht die letze. In der Renteninfo steht imnmer, welche Zeiträume verbindlich festgelegt sind. Unterlgane, die sich auf diesen Zaitraum beziehen, muß man nicht merh verwahren. Alle neueren würde ich persönlich aufheben.
Hallo,
Hallo,
mit den Renteninformationen und den Rentenauskünften teilt Dir
der Rentenversicherungsträger u.a. die bei ihm gespeicherten
Daten, also Beitragszeiten und Entgelthöhen etc. mit. Diese
würde ich mit den Dir vorliegenden Unterlagen ruhig mal
vergleichen.
Ja das ist eigentlich soweit selbstverständlich.
Wenn alles passt, wunderbar. Wenn nicht, solltest Du Dich an
den RV-Träger wenden. Wenn Du keine Einwände erhebst, geht der
RV-Träger davon aus, dass die Daten stimmen und nimmt
grundsätzlich keine Überprüfung der festgestellten Daten vor.
D.h. diese Daten sind für den RV-Träger verbindlich
festgestellt.
Okay.
Ich mache das so: Ich behalte immer zwei Renteninformationen,
die aktuelle und die des Vorjahres. Bei Erhalt einer neuen
Renteninfo vernichte ich die ältere der beiden vorliegenden.
Meine Gehaltsbescheinigungen bewahre ich aber dennoch alle
auf, wer weiß, wofür man diese nochmal gebrauchen kann.
Gleiches gilt für Schulbescheinigungen ab dem 16. Lebensjahr.
Reicht es da nicht die Meldungen zur Sozialversicherung aufzubewahren. Zur Zeit bin ich dabei die Abrechnungen zu digitalisieren und zu Vernichten. Die Meldungen zur Sozialversicherung hebe ich allerdings im Original auf.
Ich hoffe, das konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Ja, danke.
Gruß,
Grüße
Robert
Alex
Hallo nochmal,
Reicht es da nicht die Meldungen zur Sozialversicherung
aufzubewahren. Zur Zeit bin ich dabei die Abrechnungen zu
digitalisieren und zu Vernichten. Die Meldungen zur
Sozialversicherung hebe ich allerdings im Original auf.
Für die Rentenversicherung ist das durchaus ausreichend. Bei Gehaltsbescheinigungen bin ich aber im allgemeinen etwas vorsichtiger; wer weiß wofür man die Dinger nochmal gebrauchen kann. Ich denke, das muss jeder für sich selber wissen.
Für steuerliche oder einkommensrechtliche Belange reichen die Meldungen zur SV nämlich nicht aus, da auf diesen ja lediglich das dem RV-Träger gemeldete Entgelt eingetragen ist. Und dies kann sich vom steuerrechtlichen Einkommen unterscheiden, aber auch vom tatsächlichen, wenn man z.B. über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Eine abschließenden Rat möchte ich da nicht geben … 
Gruß,
Robert