Hallo Ihr Wissenden,
sicherlich kennen die meisten von Euch die in den letzten beiden Jahren verschickten Renteninformationen der Rententräger. Dort gibt es u.a. einen Punkt „Hochrechnung Ihrer künftigen Altersrente“. Dort steht innerhalb des Textes welcher monatlichen Altersrente die Rentenanwartschaften nach heutigem Stand entsprechen würden (ich meine also nicht den Betrag ganz rechts - der voraussichtlichen Höhe).
Ist dieser Betrag bereits derjenige mit den jeweiligen prozentualen Abzügen, wenn jemand früher in Rente gehen würde oder sind von diesem Betrag (außer der Kranken- und Pflegeversicherung) noch die przentualen Abschläge für den vorzeitigen Eintritt in die Altersrente abzuziehen?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. (Ich meinte nicht die Erwerbsminderungsrente!)
mit besten Grüßen Steffen