hallo ruediger…
ein teil kommt auch aus der benzinsteuer!;
aber der weitaus groesste teil stammt (noch) von den einzahlern.
stichwort ‚generationenvertrag‘.
d.h. die rente wird nicht aus einem schon erwirtschafteten gut (als zinszahlung daraus bspw) gezahlt, sondern sie wird gewissermassen ‚durchgereicht‘ vom einzahlenden direkt an den rentner.
die damalige urspruengliche ‚ansammelnde‘ rentenkasse -so war’s mal ganz urspruenglich gedacht- wurde leider im 2. weltkrieg regelrecht verballert; sodass die jetzige (und zukuenftige) generation ‚nichts wirklich greifbares als substanz‘ hat, sondern immer nur das ‚durchgereichte‘ als ‚bestand‘ hat, was natuerlich ein tanz auf dem heissen blechdach ist; denn niemand kann die zukunft sehen, sondern nur ahnen.
eine ansammlung, damit wieder substanz entsteht, ist zzt leider nicht moeglich, weil die kassen dazu zu knapp sind. auch deswegen raet man zur selbstvorsorge.
wenn jetzt natuerlich weniger eingezahlt wird, weil eben weniger leute arbeit und einkommen haben (Arbeitslose), dann schmilzt der ‚ueberhang‘, und dann springt der staat mit steuergeldern ein - hoffentlich nicht lange; denn diese abgaben schmaelern natuerlich die ausgaben des staates fuer andere dringende sachen (forschung, ausbildung,…), und sie schmaelern (durch erhoehte steuern, maut zb) die ausgabefaehigkeit derjenigen die (noch) einkommen haben,
was widerum weniger steuern bedeutet.
das war die kurzfassung.
weitere info kommt von hier. die genaue materie ist allerdings sehr umfangreich.
http://www.bfa.de/
gruss - digi (rentner, aber weiterhin sehr aktiv)
迪特米克若迪格
ps: es uebrigens ein trugschluss, wenn man annimmt, dass der arbeitgeber die haelfte der rente/krankenkasse bezahlt;
der ag fuehrt diese betraege nur direkt ab fuer den arbeitnehmer.
gaebe es keine beitragspflicht, dann wuerde der arbeitnehmer den vollen betrag auf die kralle erhalten. jedenfalls muss der betrieb stets den vollen beitrag erwirtschaften.