Hallo,
da sagte mir kürzlich jemand, wenn ein Rentner seinen Wohnsitz in ein Niedrigpreisland verlegt, würde ihm die Rente gekürzt.
Stimmt das? Ich kann mir das nicht vorstellen.
Grüße
Carsten
Hallo,
da sagte mir kürzlich jemand, wenn ein Rentner seinen Wohnsitz in ein Niedrigpreisland verlegt, würde ihm die Rente gekürzt.
Stimmt das? Ich kann mir das nicht vorstellen.
Grüße
Carsten
Hallo Carsten,
nach der Logik und dem Grundsatz der Gleichbehandlung müsste der Rentner, der in ein Hochpreisland (zB Schweiz, Schweden etc.) eine höhere Rente bekommen. Das ist erst recht nicht vortsellbar.
Gruß
Karl
Hallo Carsten,
schau mal hier …
http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenformel
Da steht nichts dergleichen.
Viele Grüße
Oliver H.
Hallo,
Hallo,
da sagte mir kürzlich jemand, wenn ein Rentner seinen Wohnsitz
in ein Niedrigpreisland verlegt, würde ihm die Rente gekürzt.Stimmt das? Ich kann mir das nicht vorstellen.
und mit dieser Vorstellung liegst Du vollkommen richtig. Es müssten dann ja zunächst mal alle Länder dieses Planeten entsprechend in „Niedrig-, Mittel- und Hochpreisländer“ unterteilt werden. Und wer möchte das bestimmen wollen?
)
Zu Ergänzung: Ein Rentenbezieher mit deutscher Staatsangehörigkeit, der seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt - egal wohin -, erhält seine Rente grundsätzlich ungekürzt weiter. (Lediglich bei FRG-Zeiten und besonderen Bewertungen von Zeiten in der ehemaligen DDR (Entgeltpunkte West statt Ost) kann es komplizierter werden und zu Rentenkürzungen kommen. Bei dem Bezug von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann es u.U. sogar zum kompletten Wegfall der Rente kommen. Beides führe ich hier aber nicht näher aus.)
Rentenbezieher mit EU-Staatsangehörigkeit oder einer Staatsangehörigkeit eines Landes, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen für den Bereich der Rentenversicherung geschlossen hat (z.B. Türkei), die ihren Wohnsitz in ihr Heimatland verlegen, haben ebenfalls keine Kürzungen zu befürchten.
Aber - als Beispiel: Ein Chinese, der nach China zurückgeht, erhält nur noch 70% seiner Rente, da es mit China kein Abkommen gibt (§ 113 Absatz 3 SGB VI). Und das hat nichts damit zu tun, dass China evtl. ein Niedrigpreisland sein könnte.
Grüße
Carsten
Servus,
Robert