Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Erwerbsminderungsrentner.Im Rahmen einer gerade zur Sprache gekommenen Neuregelung der sogen. Intelligenzrente im ehem. Ostteil Deutschlands, wurde im FS empfohlen, als möglicherweise Bezugsberechtigter einen Neufeststellung f.d.Rente zu stellen. Ich hatte dieses vor Jahren einmal in Erwägung gezogen. Bei der Beratung bei d. DRV wurde mir aber gesagt, dass dabei auch eine Verminderung der gegenwärtig bezogenen Rente herauskommen könnte. Meine Frage, ist dies, warum auch immer, möglich?
Gruß, Dieter
sorry war im Urlaub…
und nochmal sorry, bin in dem gebiet eine echte null
kenne mich im versicherungsrecht nicht aus