Rentenminderung

Hallo; Ich habe mit 65 über 50 Jahre rentenbeitrag gezahlt, müßte 7 Monate länger Arbeiten.Kann ich ohne abzug mit 65 in Rente gehen?

Hallo,
ich meine in meinen Unterlagen gelesen zu haben dass man derzeit grundsätzlich mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen kann wenn man 45 Versicherungsjahre nachweisen kann.
Gruss
Czauderna

Hallo,
wobei für eine Betriebsrente oder eine private Zusatzrente durchaus etwas anderes gelten kann. Teilweise zahlen die erst aus, wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht ist.
Außerdem müßte man noch fragen, ob Nebeneinkünfte über dem Freibetrag bestehen, wie ich neulich im Versicherungsbrett gelernt habe.

Cu Rene

Anspruch aHallo,

; Ich habe mit 65 über 50 Jahre rentenbeitrag gezahlt,

müßte 7 Monate länger Arbeiten.Kann ich ohne abzug mit 65 in
Rente gehen?

Wieso 7 Monate länger? Die Regelaltersrente kann für Jahrgänge vor 1947 nach wie vor ab Alter 65 abschlagsfrei bezogen werden. Die schritttweise Anhebung dieser Grenze bis zum Alter 67 kommt erst ab 2012 für die Jahrgänge 1947 und jünger.

Ab 2012 gibt es dann auch - neben weiteren Möglichkeiten des Rentenbezuges - ab einem Alter von mindestens 65 eine Rente für besonders langjährig Versicherte, die 45 oder mehr Jahre Pflichtbeiträge in die gestzl. RV bezahlt haben.

Mehr Infos’s gibt es unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
unter Broschüren „Die richtige Altersrente für Sie“

Gruß
Zemionow

Hallo Rene,

Nebeneinkünfte sind bei Bezug der Regelaltersrente bzw. bei Erreichen des hierfür maßgeblichen Lebensalters egal. In diesem Fall kann man soviel hinzuverdienen, wie man möchte.

Grüße
Florian