Rentennachzahlung alles an die Arge auch fürs Kind

Habe eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten und die Arge fordert die Wohnkosten die auch für meine Kinder berechnet sind zurück.Meine Kinder haben doch aber mit meiner kleinen Rente nichts zu tun, die wurden doch bisher auch immer gesplittet.

Hallo Heiko49,

soviel ich weiß läuft das mit dem Arbeitsamt und der ARGE so ab, daß diese rückwirkend mit dem Rententräger einen Kostenausgleich ab dem Zeitraum Ihrer Rentenantragsstellung durchführen.
Wird die Rente bewilligt, so zahlt der Rententräger an die ARGE die Summe die diese ab Rentenantrag bis dato ,für Sie ausgegeben hat.
Die Wohnkosten werden da wohl mit einberechnet.

Inwiefern es aber zulässig ist, das die Wohnkosten der Kinder auf Ihre Rente anberechnet werden weiß ich nicht.

Da wäre es vielleicht sinnvoll sich beim VDK zu erkundigen, die helfen Ihnen da mit Sicherheit weiter.

Ansonsten könnten Sie einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen und sich beraten lassen, die Kosten müßten Sie aber selber tragen da die Versicherungen erst ab Klage übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Natascha

Hallo,

da Eltern für Ihre Kinder aufkommen müssen, ist es richtig, dass die Rente angerechnet wird.

Gruß

Tut mir leid, ich bin kein Experte, ich kann Ihnen nicht helfen.

Gruß

Habe eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten und die Arge
fordert die Wohnkosten die auch für meine Kinder berechnet
sind zurück.Meine Kinder haben doch aber mit meiner kleinen
Rente nichts zu tun, die wurden doch bisher auch immer
gesplittet.

Hallo Heiko49
Alle Einnahmen werden bei einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet, auch der kleinste Betrag.Meines Erachtens darf sich das aber nicht auf die Kosten für die Wohnung angerechnet werden. Eher könnte Dein persöhnlicher Bedarf gekürzt werden. Mein Rat, vorsorglich gegen diesen Bescheid zur Fristenwahrung Einspruch einzulegen. Notfalls zum Sozialgericht gehen.
Ist kostenlos und die helfen auch weiter. Mfg. Peter

Die Frage kann ich leider nicht beantwortet, da siech die ARGE Gesetze anscheinend dauernd ändern. Mir war bisher dazu nichts bekannt. Bitte mal bei de3r Beratungsstelle der DRV nachfragen.
Dann Widerspruch bei der ARGE einlegen mit der Bergründung, die sollen die mal den Bezug nennen, warum sie dazu berechtigt sind.

Hallo Heiko, das ist mir auch unverständlich,die Kinder haben ja wie du schreibst nichts mit der Rente zu tun;ich empfehle einen Anruf entweder bei der Beratung der Rentenversicherung0800 1000 4800 oder noch besser ein Anruff beim VDK zwecks genauerer Hilfe wie du die Rückzahlung abwehren kannst;ich hoff ich konnte weiterhelfen!
Gruß
Gwynifer

Huhu, du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft, dein Einkommen, das deiner Kinder wird alles zusammen gerechnet!!! Also dann lg bodo

Geh zur nächsten Instanz, Kinder werden nicht mehr verschohnt. Versuch’s trotzdem