Rentennachzahlung ausgezahlt bekommen jet zt Forderung vom Jobcenter an RV

Hallo zusammen!!!
Noch nie habe ich in einem Forum eine Frage gestellt aber diesmal hoffe ich auf schnelle und kompetente Hilfe!
Also ich versuche es kurz zu machen!
Ich habe 2010 einen Antrag auf Erwerbsfähigkeitsrente gestellt! Jetzt im Septemper 2013 wurde er anerkannt,befristet bis 2015.
Also bekomme ich seit 09/2013 monatlich 532,00€ und habe eine Nachzahlung von 16.000€ bekommen!
Soweit so gut! Von dem Geld habe ich sofort meine Schulden bezahlt und mein Konto auf Null gebracht da ich eine schwere Op vor mir habe und mich jetzt nicht mehr mit finanziellen Sorgen belasten muss.Also alles prima ABER!!! ich habe in dieser Zeit HartzIV bezogen und nun habe ich ein Schreiben zu meiner Kenntnissnahme vom Jobcenter bekommen in dem sie das Geld von der Rentenversicherung zurück fordern!!!
Aber die haben das ja schon an mich ausgezahlt! Sicher fordert das Jobcenter dies von mir zurück aber ich habe es nicht mehr!!!
Um diese Summe zurück zu zahlen kann ich ja nur kleine Raten anbieten da EU Rente 532,00 +Grundsicherung (falls ich diese bekomme) nicht viel Spielraum zulässt!
Der Fehler liegt klar bei mir da ich bei GENAUEN lesen des Rentenbescheides sehen konnte das da steht…„die Nachzahlung wird überwiesen!!! Ansprüche anderer Stellen auf Erstattung ihrer Leistungen sind uns bisher nicht bekannt geworden!!!(z.B. Krankenkasse und Agentur für Arbeit)…“
Leider habe ich da aufgehört zu lesen! Leider steht da weiter das ich dies selbst den Ämtern mitteilen muss!!! Dies habe ich nur 1/2 getan ich habe der Arge sofort mitgeteilt das ich jetzt Rente bekomme und den monatlichen Betrag im rentenbescheid in Kopie zugesandt und die Nachzahlung geschwärzt da ich bis dahin dachte die Arge stellt keine Ansprüche!!!Sehr dumm von mir bei logischem Denken hätte mir das klar sein müssen!!! Aber auf Grund meines körperlichen und psychischen Zustandes wollte ich nur meine Schulden los sein um mich nur noch auf die Op zu konzentrieren!
Bisher hat sich noch keiner bei mir gemeldet und ich würde die Arge gern selbst anschreiben aber ich weiss nicht wie und was da ich ja wenn auch nicht in böser Absicht betrogen habe aber das wird wohl niemand interessieren da ich ja das Geld kassiert habe!!!
Wer hat einen Rat für mich ?!
Danke im vorraus für Eure Hilfe!!!

@yannou,
uff, dass ist übel.
Die Forderung der Arge bestehlt leider zu Recht und es dürfte wahrscheinlich sein, dass Sie dich nicht vergessen werden. Ich gehe davon aus, dass Sie dich verklagen werden.
Pfänden können Sie dir ja nichts,mit dieser BU Rente. Erst wenn Du mehr als grob gesagt, über 1100€ netto verdienst.
Die Schulden werden dir bleiben. Jetzt geht es mehr darum, dass Du nicht wegen Betrug durch Leistungserschleichung verurteilt wirst.
Ich würde dir dringend raten, einen Beratungsschein für einen Anwalt zu holen, kostet dich 10 € und sofort handeln.
Du hast ja auch eine Frist in der Du Antworten musst, sonst hast Du fast keine Möglichkeit etwas dagegen zu tun.

mfg falkoo

hallo yannou,

das ist erstmal eine gute sache, dass du so viel geld auf einmal bekommen hast und deine schwierige finanzielle situation damit verbessern konntest.

allerdings kann ich deine hauptfrage nicht für dich befriedigend beantworten. sicher ist es so, dass die das jetzt als doppelte leistung sehen - rentennachzahlung und hartzIV-bezug. da es sich hier um einer nicht unerhebliche summe handelt, rate ich dir dazu zum anwalt zu gehen. irgendwie muss es ja weiter gehen. diue können einerseits nicht verlangen, dass du ds geld auf einen shlag zahlst andererseits ist auch klar, dass du sozilleistungen nicht doppelt bekommen und behalten kannst. lass dich anwaltlich beraten, wie damit am besten umzugehen ist.

es tut mir leid, wenn ich dazu nicht mehr sagen kann.

mit freundlichem gruß,
hansemann.

Hallo Yannou,
leider weiß ich zu dem Thema nichts genaues, schlage Dir aber vor, dich bevor Du der Arge schreibst, mit einer Arbeitslosenberatung oder -initiative kurz zuschließen. Die können Dir nicht nur sagen, wieso die Arge das Geld will, sondern Dir auch helfen, den Brief hieb- und stichfest zu formulieren.
Zuvor kannst Du Dich sowohl im Forum von Tacheles e.V. als auch bei Hartz-IV.info schlau machen. (Meine Favoriten spinnen, deswegen kann ich die Links nicht angeben.) Ich nehme mal an, Du kennst Tante Google oder einen ihrer Verwandten.
Schlimmstenfalls kannst Du einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Sozialrecht ausmachen. Dazu musst Du beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen und sowohl den Bescheid der Arge als auch den der RV vorlegen.
Laut Gesetz gilt alles als Einkommen, was zur Bezugszeit eingenommen wird - egal ob das von der Rentenkasse kommt oder ein Geburtstagsgeschenk von Verwandten ist.

Aus meiner Sicht hilft nur ein sofortiges persönliches Gespräch mit der ARGE.
Alle Belege mit dazu nehmen! Die prompte Auszahlung der RV wundert mich etwas, bei mir wurde ohne mein Zutun die ARGE informiert und sofort kamen die Forderungen rückwirkend.
Viel Glück

Hallo, also wenn sie jetzt was geschrieben habem, das sie Geld zurück fordern ist das wie du schon richtig erkannt hast i.O. da die Rentenstelle schon an dich gezahlt haben, wird sich irgendwann das Amt wieder melden, mit einer detailierten Forderung, darauf kann du dann reagieren, auf Grund der geringen Rente und der wahrscheinlichen Grundsicherung ist eh nur eine Ratenzahlung möglich, darauf wird sich das Amt auch einlassen, mach dich jetzt erst mal nicht verrückt und warte was sie schreiben, würde mich nicht von allein melden, denn ihre Mühlen mahlen eh langsam, also nicht wundern wenn einige Zeit vergeht, dann auf das Schreiben antworten, auf deine finanziellen Möglichkeiten hinweisen und ratenzahlung vereinbaren, so wie du es kannst, die werden mit allen einverstanden sein, da du ja kein Vermögen besitzt und die geringe Rente und evtl. die Grundsicherung keinen großen Spielraum lassen, blos im Endeffekt kommst du um die Nachzahlung nicht herum, blos wie gesagt das kann dauern, habe jetzt selber im Bekanntenkreis gehört, das jetzt eine Nachforderung von 150 Euro von 2008 gekommen ist also abwarten lg

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Habe meiner Anwältin erstmal eine Mail geschrieben mal sehen was die sagt!
Habe echt Angst das wenn ich im Krankenhaus bin die Sache verselbstständigt und ich ins Gefängniss muss ist ja echt eine hohe Summe!!!
Denke ich muss erstmal versuchen meine OP zu verschieben bis das geklärt ist!!!
Schönen Mist hab ich da gebaut;-(

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Habe meiner Anwältin erstmal eine Mail geschrieben mal sehen was die sagt!
Habe echt Angst das wenn ich im Krankenhaus bin die Sache verselbstständigt und ich ins Gefängniss muss ist ja echt eine hohe Summe!!!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Habe meiner Anwältin erstmal eine Mail geschrieben mal sehen was die sagt!
Habe echt Angst das wenn ich im Krankenhaus bin die Sache verselbstständigt und ich ins Gefängniss muss ist ja echt eine hohe Summe!!!
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Habe meiner Anwältin erstmal eine Mail geschrieben mal sehen was die sagt!
Habe echt Angst das wenn ich im Krankenhaus bin die Sache verselbstständigt und ich ins Gefängniss muss ist ja echt eine hohe Summe!!!

nein, ins gefängnis kommt man nicht wegen sowas. aber lass dich am besten anwaltlich beraten, bzw vertreten.

etwas anderes kann ich dir dazu nicht sagen. im grunde genommen ist die hartz IV gesetzgebung schuld an dieser sache … und nicht du. wovon hättest du denn in der zwischenzeit leben sollen? und wenn du verbindlichkeiten hattest dann hast du die erstmal bedient und eine eventuelle rückzahlung des geldes an das jobcenter muss eben warten bis du zahlungsfähig bist. wäre dein rentenantrag abgewiesen worden, hätten die auch nichts von dir bekommen.

Hallo,
die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet. Dennoch denke ich folgendes:
Vermutlich stehst du als Rentner jetzt nicht mehr im Leistungsbezug des Jobcenters, da du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Also, wovon soll das Jobcenter dir etwas abziehen? Bezüglich deiner Schuldenbereinigung solltest du dich an die Verbraucherberatung wenden.
l.G.

@yannou,
es bedanken sich die wenigsten und deshalb geht das bei allen die sich hier einbringen runter wie Öl, Danke für dein Kompliment.

Ich habe dich bewusst aufgeschreckt, damit Du in die Gänge kommst. Ich kenne dich nicht und deshalb ist es schwer einzuschätzen wie deine Reaktion/zeit ist.

Bei deiner Anwältin ist das gut und richtig aufgehoben und deshalb mach dir mal keinen Kopf.
Wichtig ist erst mal deine Gesundheit und dass die OP gut verlaufen wird. Konzentriere dich darauf.
Ich wünsche dir alles Gute und wenn Du Fragen hast melde dich einfach. Wie alles ausgegangen ist, da würde mich/uns hier ne kurze Info zur gegebener Zeit freuen.

mfg falkoo

Hallo,
das Beste ist der Arge alles mitzuteilen, auch dass Sie Schulden hatten, aber den Betrag 50,00 € weis abzahlen würden. Bitten Sie um eine KontoNr. wo Sie das Geld überweisen können.
Die Grundsicherung müssten Sie aber auch beantragen.
Sie könnten evt. auch ein Wohngeld beantragen wenn die Grundsicherung nicht in Kraft tritt.
Alles Gute wünscht
ossel111

da brauchst du keine Angstzu haben, das ist doch kein wissentlicher Betrug und deswegen kommst du auch nicht ins Gefängnis, ok. das mit dem Anwalt ist schon nicht schlecht, aber denke auch an deine Gesundheit , übergib ihr die Vollmacht und wenn du im KH bist kannst du ja die Post weiterleiten lassen zu ihr sie wird dann schon richtigreagieren. aber wie ich schon geschrieben habe habe kann das ne ganze Weile dauern eh die sich zucken

Warum schlafende Hunde wecken? Wenn die was wollen sollen die kommen. Wenn sie dann kommen dann kann man immer noch ganz ganz kleine Raten anbieten.
Der Fehler liegt in meinen Augen beim Jobcenter. Das du die Suppe auslöffeln sollst ist in meinen Augen schlimm genug.

Ich würde an deiner stelle ganz schnell eine sozialberatung aufsuchen, denn das schwärzen der summe kann als urkundenfälschung/betrug gewertet werden, da der arge ohne wenn und aber jede summe zu melden ist die eingenommen wird. die arge hat die pflicht jedes erzielte einkommen auf leistungen anzurechen dazu gehören auch nachzahlungen nur schmerzensgelder dürfen nicht angerechnet werden. deine schulden sind dein problem und die op zahlt die kasse als grund könntest du angeben das die angst vor der op dich belastet hat und du nicht wirklich nachgedacht hast. lass dich aber unbedingt beraten