Rentennachzahlung bei Privatinsolvenz

Hallo Zusammen,

eine Frage:

wenn man in Privatinsolvenz ist, wie wird dann mit Rentennachzahlungen umgegangen?

Konkretes Beispiel:

Jemand ist seit Anfang 2008 in Teilrente, seit Sommer 2008 ganz arbeitsunfähig. Seit Juli ist dann die volle Rente beantragt. (Insolvenz bereits seit 2007)

Das Einkommen der letzten Monate lag also deutlich unter der Pfädungsgrenze (ca. 500 Euro). Nun gibt es - sagen wir mal im Dezember - eine Nachzahlung ab September: 1500 Euro.

Wie geht man dann damit um? Würden die 1500 Euro auf die jeweiligen Monate (September, Oktober, November jeweils 500 Euro) zurückgerechnet werden? Dann wäre man ja immer noch unter der Grenze (wenn wir mal davon ausgehen, dass diese bei 1350 Euro liegen würde). Oder würde das dann anders ablaufen?

Danke für Infos diesbezüglich!

Wie geht man dann damit um? Würden die 1500 Euro auf die
jeweiligen Monate (September, Oktober, November jeweils 500
Euro) zurückgerechnet werden?

Wieso denn das ?

unter der Grenze (wenn wir mal davon ausgehen, dass diese bei
1350 Euro liegen würde). Oder würde das dann anders ablaufen?

In dem Monat der Nachzahlung hätte der Insolvente 2000 € zur Verfügung und wenn seine Pfändungsfreigrenze bei 1350 liegt, würden 650 € gepfändet.

Wenn ich das Verfahren richtig verstanden habe, ist es die Pflicht des Insolventen während der Wohlverhaltesnphase nach Kräften zum Abbau seiern Verbindlichkeiten beizutragen.

Das mag ja sein und die Insolvente ist sicher auch bereit abzugeben, wenn sie was übrig hat. Gehen wir aber mal davon aus, dass Insolvente ein Kind hat und die letzten Monate 500 Euro hatte (Miete sagen wir mal 420 Euro), dann ist wohl verständlich, dass das Geld nicht reichte und sie sich etwas leihen und das Konto überziehen musste.

Eine Anwältin sagte mir, dass es „wahrscheinlich“ so sei, wie eingangs geschrieben - und wenn pfändbar dürfte ohnehin (warum auch immer) nur die Hälfte gepfändet werden.

Insolvente will also letztlich nicht 1500 Euro zum Fenster hinaus werfen, sondern ihre Schulden begleichen, die sie nicht machen durfte aber musste. Denn Insolvente bekam kein Hartz 4, da arbeitsunfähig und keine Sozialhilfe, da das ärztliche Gutachten bis dato nicht vorlag. Sie hing also in der Luft und ernährte sich - trotz neuer Schulden - seit August mit ihrem Kind ausschließich von Toastbrot, Salami und Leitungswasser. Dennoch ist verständlich, dass Insolvente bei einer Miete von 420 Euro mit besagten 500 Euro keine Chance hatte, zurecht zu kommen!

Es wäre nett, wenn jemand antworten würde, der wirklich 100prozentig weiß, wie es ist. Ich bin einigermaßen verwirrt, da selbst eine Anwältin keine richtige Auskunft geben konnte und sagte, sie wäre überfragt, aber wahrscheinlich wäre es so und so…

Danke

Hallo,

alle Einnahmen, die „außer der Reihe“ reinkommen, sind immer dem Insolvenzverwalter zu melden.
Der entscheidet dann, was damit geschieht.
Wenn der Insolvenzverwalter „nicht genau weiß“ dann sollte man sich das schriftlich geben lassen, daß man das Geld behalten kann.

Dann ist der Insolvenzverwalter in der Pflicht, sollte seine Auskunft falsch sein.

Hat man nichts schriftliches und behält das Geld einfach so, kann einer der Gläubiger, der evtl von der Nachzahlung erfährt, sich sofort an das Amtsgericht wenden und dieses wird sofort das Insolvenzverfahren abbrechen und die Restschuldbefreiung versagen.
Das geht wesentlich schneller als die Einleitung des Verfahrens, innerhalb von 7 Tagen kann man seine Inso los sein! und alle Schulden sind wieder da…
Ein neues Verfahren kann dann erst wieder in 10 Jahren angestrengt werden…

grüße
dragonkidd

Der Insolvenzverwalter erhält ja sowieso den Rentenbescheid, wo auch die Nachzahlung aufgeführt sein wird. Also wenn er nix davon haben will, dann reicht das?