Hallo Ihr Lieben,
Frau X wird z.b. im Januar 2011 rückwirkend Rente bewilligt (bekommt für 2010 eine Nachzahlung). Kann Frau X die Nachzahlung in die Steuererklärung 2010 erfassen, die Krankengeld und ALG Zahlung weglassen, oder muss sie dies in 2011 als Nachzahlung packen? In 2010 erhielt sie Krankengeld und ALG (welches ja mit der REnte verrechnet wird).
Vielen Dank für die Info.
LG Painter