Hallo, ich musste gegen meinen Rententräger klagen, der die Zahlung einer EU-Rente eingestellt hatte. Nach nun 3 1/2 Jahren war endlich die Verhandlung und ich bekam Recht. Der Rententräger muss die EU-Rente nachzahlen.
Ich bekam diese 3 1/2 Jahre von Jobcenter Hartz IV. Ich beziehe aber aufgrund einer Behinderung noch Leistungen durch das Sozialamt (Putzdienst). Das Sozialamt will nun meine Rentennachzahlung einbehalten.
Meine monatliche EU-Rente liegt aber unter dem Betrag, auf dem das Sozialamt normalerweise zugreifen kann, also wenn ich ganz normal monatliche die Rente bekomme.
Irgendwie kann es ja nicht sein, dass ich bei monatlicher Rentenzahlung nichts an das Sozialamt zahlen muss, bekomme ich aber den Betrag komplett nachbezahlt, will man das Geld einfach einbehalten.
Das ich das Hartz IV zurückzahlen muss ist ja normal, ist ja schließlich die Grundsicherung, aber nicht die Sonderzahlung vom Sozialamt. Ich habe ja schon seit 2001 die EU-Rente und seit 2004 den Putzdienst, den das Sozialamt bezahlt, und musste bei meiner monatlichen Rente von 800€ nie etwas an das Sozialamt bezahlen.
Wie ist das richtig und wie soll ich vorgehen? Oder hat Jemand einen entsprechenden Paragraphen parat?
Wäre super
Hallo Sabine,
Ich begreife das nicht ganz: Welche Leistungen bekommst Du denn vom Sozialamt? Putzdienst? Dann hast Du fuer die Zahlungen gearbeitet und bist dafuer bezahlt worden?
Wenn das Sozialamt Leistungen fuer Dich erbracht hat, dann unter der Voraussetzung, dass Du zu dieser Zeit keine Rente bekommen hast. Dann haben die selbstverstaendlich Anspruch auf die Nachzahlung. Rente ist ein Einkommen und keine soziale Leistung!Auch komme ich nicht damit zurecht: Hartz IV (ALG II) bei einer EU-Rente? Das heisst Du bist noch arbeitsfaehig (ich habe selber EU Rente)?
LG
Hallo, ist auch schwer zu verstehen.
Ich habe von 2001 bis 2008 durchgehend EU-Rente bezogen. In dieser Zeit habe ich auch aufgrund einer Behinderung einen Putzdienst zugestanden bekommen. Da meine Rente aber zu gering ist, musste das Sozialamt die Kosten für diesen Putzdienst übernehmen. Dies geschah auch so in der Zeit, in der ich die EU-Rente bekommen habe. Im Jahr 2008 wollte mich mein Rententräger durch verschiedene Sachen ärgern und es wäre absolut zu ausführlich dies hier Alles zu beschreiben. Dies führte dazu, dass die Rentenzahlung eingestellt wurde, weil man mir die Weigerung der Mithilfe vorwarf. Ich musste also auf Weiterzahlung der Rente klagen, das Klageverfahren zog sich bis zum Prozeß Ende Mai 2012 hin. Bei diesem Gerichtstermin wurde ein Vergleich vereinbart, bei dem ich auf eine Reha gehen muss und der Rententräger mich rückwirkend wieder als EU-Rentner anerkennt und die Rente auch rückwirkend bezahlt. In den 3 1/2 Jahren während des Klageverfahrens bekam ich Hartz IV, weil sich kein anderes Amt zuständig fühlte und bekomme also demnächst die Rentennachzahlung. In dieser Zeit lief aber natürlich auch der Putzdienst weiter mit den entsprechenden Kosten.
Das ich das HartzIV zurückzahlen muss ist selbstverständlich. Aber den Putzdienst, den ich durch meine Behinderung brauche sehe ich nicht ein zu zahlen.
Es kann ja nicht sein, dass ich bei Zahlung der Rente keinen Putzdienst bezahlen muss, wenn ich sie monatlich bekomme, weil meine Rente zu gering ist, dass ich den Putzdienst finanzieren könnte. Und wenn ich dann aber eine Rentennachzahlung auf meine monatliche Rente bekomme, will man auf einmal zuschlagen.
Irgendwie passt das ja nicht.
Ich hoffe, das war jetzt etwas besser verständlich.
LG
Hallo, das tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus, ich würde einen Beratungsschein vom Rechtspfleger holen und Rat beim Anwalt einholen. Hoffe trotzdem dass es gut ausgeht, nette Grüße N Richter
Hallo Sabine,
Okay…jetzt habe ich es begriffen!
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass Sozialhilfe „der letzte Weg“ ist.
Das heisst es muss alles an Einkommen eingesetzt werden. 90 Abs. 1 SGB XII
Aber Freibetraege - § 90 Abs. 2 S. 9 SGB XII. (1600 Euro).
Die gute Nachricht:
Das Sozialamt versucht nun, die Kosten, die sie selbst tragen mussten fuer den Putzdienst auf Dich abzuwaelzen. Da aber Rueckwirkend Deine Rente wieder anerkannt wurde, zaehlen selbstverstaendlich auch die Regeln fuer das Sozialamt rueckwirkend und diese muessen den Putzdienst tragen (da spielt es keine Rolle, ob Du das Geld auf einen Schlag bekommst).
Nun wird es kompliziert - da Du Sozialhilfe bekommen hast und nun die alten Regelungen zaehlen, wird Dein Einkommen, also die Rente voll angerechnet.
Wenn das ALG II zurueckgezahlt wurde, hast Du auf jeden Fall den Anspruch auf den Freibetrag von 1600 Euro, den auch das Sozialamt nicht anfassen darf.
Aber ich wuerde es darauf ankommen lassen und sorry , wieder einmal zum Anwalt gehen und klagen! Jeder Richter wird das genauso sehen und sagen, dass es keine Rolle spielt, wann Du das Geld bekommen hast.
Ich weiss ja nun nicht um wie viel Geld es geht - aber die 1600 Euro Freibetrag stehen Dir auf jeden Fall zu.
Liebe Gruesse
Gloiny