Eine Frau im Alter von 87 Jahren bekommt eine Witwenrente und hatte bislang nie eine eigene Rente beantragt, da sie durch falsche Beratung davon ausging, dass ihr nur eine Rente zusteht, entweder die eigene oder die Witwenrente.
Nun beantragte sie ihre eigene Rente, die ihr zugesprochen wurde, doch es soll keinerlei Nachzahlung geben, sondern es wird nur vom Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt.
Frage: sie hat von einer Regelung gehört, nach der bis zu vier Jahre nachgezahlt werden können. Existiert eine solche Regelung? Wenn ja, auf welches Gesetz kann sie sich berufen?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe.