Hallo,
ich kann Dir leider nicht helfen. Ich vermute, daß Du für die Zeit der Selbständigkeit zumindest die Rente zurückzahlen mußt. Mit einer Strafe rechne ich nicht.
ich würde formlos einen Antrag auf Kontenklärung stellen, auf die Selbstständigkeit hinweisen und gleichzeitig nachfragen, was die Selbstständigkeit jetzt für Auswirkungen hat was die eingezahlten Beträge betrifft (Rentenauskunft).
Damit Sie später mal eine Rente erhalten würde ich mich entweder freiwillig (weiter-) versichern lassen oder eine Lebensversicherung abschließen… Aber auch darüber würde ich mich erstmal schlau machen.
für die Arbeit als selbständiger Lehrer unterliegen Sie der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zur Meldung bietet die Rentenversicherung online die entsprechenden Formulare an: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/…
Alternativ können diese auch persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle aufgenommen werden.
Problematisch sind tatsächlich die Versorgungsbezüge. Wenn Ihr Dienstverhältnis formal weiterbesteht, kann das die Versicherungspflicht aushebeln. Das muss aber individuell geprüft werden.
Bei Antragsstellung wird Ihr Sozialversicherungsstatus festgestellt und dann rechtssicher entschieden.
Schlimmstenfalls sind lediglich die Beiträge seit Oktober nachzuzahlen. Die Tätigkeitsaufnahme sollte aber in jedem Fall umgehend mitgeteilt werden.
ab dem Ausscheiden aus der Bundeswehr sind dort keine Zahlungen mehr eingegangen. Im Prinzip ruht es dort wie bei jeder anderen Versicherung auch. Wenn du die Zahlungen fortführen möchtest dann nur dort anrufen, wenn nicht dann bleibt der aktuelle Stand gleich bis du in Rente gehst. Wird dann halt nicht all zu viel sein. Ich würde dir empfehlen mit einem Versicherungsmenschen deiner Wahl zu sprechen ob du dich nicht privat versichern möchtest. Meist kommt dabei mehr raus wie bei der Staatlichen. Kommt allerdings auch auf dein Alter an.
Hey,
am besten sofort melden und im schlimmsten Fall must du ab Oktober 2010 Beiträge nachzahlen.
Entweder Einkommensgerecht = Einkommen mal Beitragssatz oder halber Regelbeitrag!!
Lies am besten hier nach: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…