Rentenpflichtversicherung

Hallo,
ich bin seit Oktober 2010 selbstständig(Fahrschulinhaber) und habe nun gemerkt das ich dies nicht der Rentenversicherungsanstalt gemeldet habe.

Ich bin noch bis September 2011 Versorgungsempfänger, da ich 19 Jahre bei der Bundeswehr war.

Jetzt möchte ich fragen womit ich rechnen muss oder wie ich mich am besten verhalte.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Vielen Dank im voraus.

Hallo,
ich kann Dir leider nicht helfen. Ich vermute, daß Du für die Zeit der Selbständigkeit zumindest die Rente zurückzahlen mußt. Mit einer Strafe rechne ich nicht.

Viel Glück
Meggie

Hallo grämi

Ich würdda mal einen Steuerberater zu rate ziehen. Der wird das besser wissen und kennt auch ein paar tricks irgenwelche strafen zu umgehen.

Levitron
www.kopisoft.de

Guten Morgen,

Selbstständigkeit und Bundeswehrzeiten - da kann ich leider gar nicht weiterhelfen … Sorry.

LG, Lars Horst

Hallo,

ich würde formlos einen Antrag auf Kontenklärung stellen, auf die Selbstständigkeit hinweisen und gleichzeitig nachfragen, was die Selbstständigkeit jetzt für Auswirkungen hat was die eingezahlten Beträge betrifft (Rentenauskunft).

Damit Sie später mal eine Rente erhalten würde ich mich entweder freiwillig (weiter-) versichern lassen oder eine Lebensversicherung abschließen… Aber auch darüber würde ich mich erstmal schlau machen.

LG
Kathra

Sorry, kann hierbei nicht helfen.
VG
Pipapo

Hallo,

für die Arbeit als selbständiger Lehrer unterliegen Sie der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zur Meldung bietet die Rentenversicherung online die entsprechenden Formulare an:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/…

Alternativ können diese auch persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle aufgenommen werden.

Problematisch sind tatsächlich die Versorgungsbezüge. Wenn Ihr Dienstverhältnis formal weiterbesteht, kann das die Versicherungspflicht aushebeln. Das muss aber individuell geprüft werden.
Bei Antragsstellung wird Ihr Sozialversicherungsstatus festgestellt und dann rechtssicher entschieden.

Schlimmstenfalls sind lediglich die Beiträge seit Oktober nachzuzahlen. Die Tätigkeitsaufnahme sollte aber in jedem Fall umgehend mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Grämi,

ab dem Ausscheiden aus der Bundeswehr sind dort keine Zahlungen mehr eingegangen. Im Prinzip ruht es dort wie bei jeder anderen Versicherung auch. Wenn du die Zahlungen fortführen möchtest dann nur dort anrufen, wenn nicht dann bleibt der aktuelle Stand gleich bis du in Rente gehst. Wird dann halt nicht all zu viel sein. Ich würde dir empfehlen mit einem Versicherungsmenschen deiner Wahl zu sprechen ob du dich nicht privat versichern möchtest. Meist kommt dabei mehr raus wie bei der Staatlichen. Kommt allerdings auch auf dein Alter an.

Alles Gute

Lore

Hey,
am besten sofort melden und im schlimmsten Fall must du ab Oktober 2010 Beiträge nachzahlen.
Entweder Einkommensgerecht = Einkommen mal Beitragssatz oder halber Regelbeitrag!!
Lies am besten hier nach:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Lg

Am besten direkt mit der RVA in Verbindung setzen!

Hallo auch!

Hier kann ich nicht weiterhelfen, da ich mich in diesem speziellen Bereich nicht gut genug auskenne.

Gruß
CKH

Hallo

am besten einen Steuerberater oder Versischerungskaufmann fragen da sich die Lage immer wieder verändert.

Gruß
maunzer

Hallo,
euer Fall ist mir als Leien zu schwierig. Bitte wendet euch an Profis.
Danke
Viel Glück