Liebe/-r Experte/-in, nun die Frage betrifft das Rentenrecht und ist damit wohl sehr speziell:
Ich beziehe seit drei Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Gestern sah ich im MDR FS einen Beitrag, der sich damit beschäftigte, dass es ehem. DDR Bürgern, die einen Fachschulabschluss etc. nachweisen können, die aber lt. DRV bisher nur eingeschränkt mögliche Bezieher einer Intelligenzrente sein konnten, da div. Voraussetzungen nicht erfüllt waren, auf Grund einer neuen Beschlussfassung des Bundessozialgerichtes, nun erleichtert wird, eine solche Rente zu beziehen. Man müsste nur einen Neufeststellungsantrag für die Rente stellen. Hier war davon die Rede, dass auch die Mitgliedschaft in der damaligen Zusatzrentenversicherung für (z.B.) techn. Intelligenz keine Voaussetzung dafür wäre. Auch die vieldiskutierte Stichtagsregelung, nach der man zum 30.6.1990 Angehöriger eines produzierenden VEBs gewesn sein musste, wäre kein Ablehnungsgrund, weil die Rechtswirksamkeit der nun schon, aus den VEB gegründeten GmbHs usw. erst nach dem Stichtag gegeben wäre. Meine Erfahrungen mit der Beratung bei der DRV sind nicht die Besten, deshalb hier die Frage, ist der Sachverhalt richtig und könnte dabei, aus irgendwelchen Gründen, die ich nicht kenne, eine Rentenkürzung herauskommen?
Freundl. Grüße,
Dieter