Ein in 1955 geb. Projektingenieur wird nach einem Arbeitsunfall berufsunfähig, beantragt Erwerbsmindeungsrente . DRV will es nicht erkennen. Gutachter meint er kann nicht mehr in seinem Beruf arbeiten aber als Pförtner soll er voll arbeiten dürfen…
Bekommt er halbe Rente oder? Dankeschön Jörg
Hallo,
hier ist wahrscheinlich anwaltliche Hilfe geboten. Folgt man dem Gutachter und berücksichtigt die „Sonderfallregelung für vor dem 2. Januar 1961 Geborene“, so kommt IMHO eine Verweisung auf eine Pförtnerstelle für einen Projektingenieur nicht in Frage.
Gruß
vdmaster
Danke vdmaster
Gerne, dadada14.
Gruß
vdmaster