Hallo an alle, ich bin seit 2004 selbständig und seit 2009 auch meine Pflichtjahre voll. Dies wurde mir sogar von der Rentenversicherungskasse bestätigt. Da ich mich 2009 im finanziellen Engpass befand habe ich einige Monate nicht eingezahlt mit dem Gedanken das ich mich ohnehin bald Privat Versichere.
Nun lässt mich die Rentenkasse nicht aus der Versicherung mit der Begründung ich müsse erst die ausstehenden Beträge nachzahlen. Da ich das nicht eingesehen habe und weiterhin nicht eingezahlt habe sind die Kosten jetzt ins unermessliche gestiegen. Jetzt meine Frage:
muss ich wirklich erst alle ausstehenden Beiträge nachzahlen bevor ich aus der Rentenversicherung raus kann ? Oder hätte ich gute aussichten wenn ich damit zu einem Anwalt gehe.
hallo,
wenn erst mit den ausstehenden Beiträgen die 216 Pflichtmonate voll werden, hilft alles nichts: sie müssen zahlen, da hilft kein Nicht-einsehen und auch kein Anwalt.
Gleich zahlen hätte Gebühren gespart, ein Anwalt würde das ganze nur noch verteuern.
Also geben Sie Ihrem Herz einen Ruck und zahlen, dann ist das Thema erledigt.
falls geringer Verdienst, könnte mit Steuererklärung oder sonstigem Nachweis eivtl. ein geringerer als der Regelbeiträg zu zahlen sein.
und den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach Zahlung des 216.Beitrages nicht vergessen!
Gruß
Marot
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hallo, schönen dank schon mal für diese Antwort aber ich glaube ich muss noch was
nachfügen. Es geht sich sich nicht nur um die Beiträge bis zum 216 Monat das würde ich ja
verstehen. Die Rentenkasse vertritt den Standpunkt das ich darüberhinaus monatlich den
regelbeitrag zahlen muss. Also nachzahlen bis 216 Monate voll und bis das geschehen ist
weiterhin den monatlichen Betrag. Da meine ich ist die Rentenkasse im unrecht. Wäre
schön wenn sie mir weiterhelfen könnten.
die Rentenpflicht besteht nun mal und ich glaube das man da nicht heraus kommt. versuchen Sie eine gütige Einigung zu finden aber erst mal ohne Anwalt.
wenn die Pflichtjahre voll sind dann weis ich nicht warum Sie noch Beiträge zahlen sollen??
wie viele Monate fehlen denn bis die Pflichtmonate voll sind? denn die müssen ja eh gezahlt werden!! und erst dann haben Sie das Recht zu kündigen und sich privat zu versichern.
sollten Sie weitere Fragen haben dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und auch wenn Sie ein Angebot für eine private Rentenversicherung benötigen!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Hallo,
was die rechtliche Seite angeht denke ich mal das die
RV da im Recht ist. Solange du pflichtversichert bist
mußt Du auch die Beiträge in die RV einzahlen.
Wie das aber genau zusammenhängt würde ich vielleicht
mal mit einem RA klären.
Gruß Andreas
Hallo an alle, ich bin seit 2004 selbständig und seit
2009
auch meine Pflichtjahre voll. Dies wurde mir sogar von
der
Rentenversicherungskasse bestätigt. Da ich mich 2009
im
finanziellen Engpass befand habe ich einige Monate
nicht
eingezahlt mit dem Gedanken das ich mich ohnehin bald
Privat
Versichere.
Nun lässt mich die Rentenkasse nicht aus der
Versicherung mit
der Begründung ich müsse erst die ausstehenden Beträge
nachzahlen. Da ich das nicht eingesehen habe und
weiterhin
nicht eingezahlt habe sind die Kosten jetzt ins
unermessliche
gestiegen. Jetzt meine Frage:
muss ich wirklich erst alle ausstehenden Beiträge
nachzahlen
bevor ich aus der Rentenversicherung raus kann ? Oder
hätte
ich gute aussichten wenn ich damit zu einem Anwalt
gehe.
Leider kann ich hier nict helfen
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Hallo, wenn die 216 Monate voll sind, endet die Pflichtversicherung nicht automatisch, man muß einen Antrag stellen, daß man von der weiteren Versicherungspflich befreit wird. Bis dahin sind leider die Beiträge weiterhin fällig.
Gruß
Marot
Tipp:
Bei jeder Stadt oder Gemeinde gibt es eine Rentenberatung durch einen Versicherungsältesten, da würde ich mal Termin machen.
Hallo hierzu eine befriedigende Anwort zu schreiben ist leider nicht möglich. Ich würde aber die Kosten eines Anwaltes gegenüber den Kosten der ausstehenden Beiträge stellen! Vielleicht ist es besser sich einen Anwalt zu nehmen!