Rentenrecht / Krankenkassen / Abschläge (EM-Rente und Altersrente)

Hallo, jemand ist 1953 geboren, hat 35 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt, ist seit 2008 EM-Rentner, hat einen Behindertengrad von 60 und ist freiwillig in der GKV versichert.

Wann kann derjenige - ohne Abschläge - die Altersrente beantragen, worin unterscheiden sich die beiden Rentenarten grundsätzlich und ist bei einer Altersrente die Rückkehr in die Pflichtversicherung der KV möglich?

Vielen Dank für Infos.

Hallo Jutta,

sorry aber hier würde ich einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater fragen oder
einen Teil der Fragen direkt mit der Deutsche Rentenversicherung Bund (ServiceTel.)
klären und die andere Frage direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse…

Schönes Wochenende wünscht
B.G.-p. OHG