Hallo, jemand ist 1953 geboren, hat 35 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt, ist seit 2008 EM-Rentner, hat einen Behindertengrad von 60 und ist freiwillig in der GKV versichert.
Wann kann derjenige - ohne Abschläge - die Altersrente beantragen, worin unterscheiden sich die beiden Rentenarten grundsätzlich und ist bei einer Altersrente die Rückkehr in die Pflichtversicherung der KV möglich?
Vielen Dank für Infos.