Rentenrecht mit Behinderung und Altersteilzeit

Also ich bin momentan sehr verzweifelt. Mein Vater hatte Krebs , dafür hat er einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Daraufhin hat er ein Altersteilzeitmodell vereinbart, dass er mit 60 also nächstes Jahr im September in Rente gehen kann mit einem Pauschalabzug von 10 %. Die Altersteilzeit konnte er nur unterschreiben weil sein Schwerbehindertenausweis bis Ende 2011 gültig ist. Nach 5 Jahren der Krebserkrankung hat das Versorgungsamt eine Anfrage über den Gesundheitszustand gestellt. Meine Eltern haben diese beantwortet, nun kommt nach Monaten ein Brief, dass die % aberkannt werden. Mein Papa ist jetzt totalt wütend und verzweifelt weil er ja jetzt wohl keinen Rentenantrag stellen kann. Aber das kann ich nicht verstehen, wie kann man die % wegnehmen, wenn sie nur noch ein Jahr gültig sind und die Voraussetzung für den Rentenantrag. Kann er jetzt keine Rente ab 60 wie mit dem Vertrag vereinbart stellen. Oh Gott, mein Vater ist total verzweifelt. Hat jemand einen Rat oder weiss wie das in so Situationen gehandhabt wird?

Hallo,
zwei sachen wären von wichtigkeit:
Wann war die Aberkennung?? Kann er noch Widerspruch einlegen??
Und wann wird dein Papa 60 bzw. ab wann wollte er in Rente??

Ansonsten kann das Versorungsamt jederzeit seine Entscheidung überprüfen und auch absenken den % .
Leider passiert das sehr oft in diesem Krankheitsbild (erfahrungsgemäß).

Bin mal auf die Antworten der Fragen gespannt
Lg

Wer keine Schwerbehinderung hat, kann auch mit 60 in Rente gehen mit maximalen Abzug von 18 Prozent.

http://altersvorsorge-rente.t-online.de/renteneintri…

Wer eine Schwerbehinderung ab 50% hat, kann mit 63 in Rente gehen.
In welchem Alter hat er die ATZ angefangen?
Ok, ich erzähle von mir.

50 % Schwerbehindert, also mit 63 in Rente ohne Abzug.
ATZ ab 57 noch 3 J. arbeiten bis 60 (Mai 2011)
Freistellung der ATZ bis 2013 (Mai) >> Rente.

Um die Schwerbehinderung zu verlängern, erst einmal widerspruch einlegen. (Gewerkschaft hat gute Rechtsanwälte).
Hat er andere Beschwerden, zB. Bluthochdruck, Rückenprobl., Reflugs der Speiseröhre, usw?
Sucht alles zusammen und laßt euch nicht unterkriegen.
Fragt auch den Hausarzt.
Laß von dir hören, bin gespannt auf den Ausgang.
LG Wolfgang

Also mein Papa hat bisher einen Anhörungsbescheid erhalten. Es steht ja ausser Frage, dass er Folgeerscheinungen hat. Er hat starken Gewichtsverlust, Antriebslosigkeit.
Die % wurden noch nicht aberkannt, jedoch ist wohl der 5-Jahres-Zeitraum bei Krebs vorbei. Im September 2011 wird er 60 und wollte ab dem Zeitpunkt die Rente ab 60 mit Pauschalabzug 10 % beantragen.
Wenn wir jetzt bei der Anhörung neue Erkrankungsbilder mitreinschreiben, werden diese dann mitgeprüft und die % dafür gegeben?
LG

Mein Papa ist vor dem 1.1.52 geboren, daher kann er Rente ab 60 beantragen , wenn er Schwerbehinderung hat und nimmt einen Pauschalabzug von 10 % in Kauf.
Die ATZ begann mit 56 , 2 Jahre aktiv und seit 1 1/2 Jahren passiv. Im September endet ATZ und danach wollte er Antrag auf Altersrente stellen.
Er hat noch seit mehr als 1 Jahr grünen Star. Das Erkrankungbild haben meine Eltern bisher versäumt geltend zu machen. Dies werden wir in dem Anhörungsschreiben auflisten und den Arzt nennen damit ein Attest angefordert werden kann. Ich hoffe Sie erkennen die Krankheit an, lassen ihm wegen Folgeerkrankungen nach Krebs wie Inkontienenz einen Teil der % und er bleibt am Ende auf 50 %.
Wobei ich nicht weiss wie das Versorgungsamt bzw. der Sachbearbeiter das beurteilt.
18 % Abzug ist sehr viel Geld, nach 45 Jahren Arbeit und Erkrankungen bleiben bei 10 % Abzug schon recht wenig übrig. Das finde ich sehr traurig. Er hat sein Leben lang gearbeitet und bekommt fast nichts und andere arbeiten nichts und bekommen eine BU-Rente die sehr hoch ist.
Er macht sich jetzt total verrückt, da er auch gemerkt hat, dass er die Krebserkrankung nicht verarbeitet hat. Sein Hausarzt hat auch den starken Gewichtsverlust angesprochen und gemeint, dass Depressionen oft bei Männern sehr spät rauskommen. Er soll einen Therapeuten aufsuchen. Doch mein Papa ist immer noch ein wenig der Meinung, dass er dann als Verrückt gilt. Jedoch habe ich ihm gesagt, dass er vielleicht nur ein paar Sitzungen benötigt und es ihm schon hilft. Auch die Angst vor einer erneuten Krebserkrankung nagt an ihn. Er ist erzogen worden, so dass ein Mann nicht viele Gefühle zeit, daher ist es etwas schwierig für meine mama und mich.
Danke für die Infos.
vielleicht helfen jetzt noch meine Angaben.
LG-

Hey,
soweit ich weiß wird nur noch die schwerstwiegende Erkrankung genommen.
Okay also muss dein Papa zusehen das der Widerspruch ggfs. auch über Klage sich bis zum Rentenbeginn somit Oktober 2011 (da er im Sept. 60 wird)hinzieht. Das reicht dem Rentenversicherungsträger aus, da so lange dann der % nicht herabgesetzt wird.
Der Rentenabschlag bei deinem Papa beträgt dann 10,8%.

Hoffe das ich dir damit eratmal helfen konnt!
Schöne Weihnachten und guten Rutsch

Moin Michaela

du schriebst:

Versorgungsamt eine Anfrage über den Gesundheitszustand
gestellt. Meine Eltern haben diese beantwortet, nun kommt nach
Monaten ein Brief, dass die % aberkannt werden.

Widerspruch mit Rechtsanwalt und gleich einen Veränderungsantrag nachlegen.
Dieser Link ist von Schleswig-Holstein.
http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/01…
Wenn du nicht in SH wohnst, Google nach „Landesamt für soziale Dienste“ in deiner Gegend.
Im Antrag ist ein Haken zu setzen, auf Veränderungsantrag. Und alles eintragen was er hat, und die Ärzte angeben.
UND MIT RECHTSSCHUTZ ODER ANWALT.
Pivatpersonen werden über´s Ohr gehauen. (Abgezockt)

Gruß
Wolfgang

Habe vergessen. Er sollte zur Kur,… die helfen auch sehr gut

Lg Wolfan

Hallo auch!

Altersteilzeitmodelle sind dem Grunde nach (meines Wissens nach) unabhängig von einer evtl. Behinderung. Je nach Modell kann die Rente grundsätzlich also angetreten werden.

Sofern das Versorgungsamt festgestellt und beschieden hat, dass die Ansprüche auf eine Behinderung mit entsprechendem Ausweis nicht mehr vorliegen, kann man gegen den Bescheid rechtlich vorgehen, ggf. mit entsprechender Klage vor den Sozialgerichten.

Auf jeden Fall ist in diesem Fall ein Gang zum Rechtsanwalt mit Sicherheit sinnvoll.

Grüße
CKH

Guten Tag,

du schriebst:

Versorgungsamt eine Anfrage über den Gesundheitszustand
gestellt. Meine Eltern haben diese beantwortet, nun kommt nach
Monaten ein Brief, dass die % aberkannt werden.

Widerspruch mit Rechtsanwalt und gleich einen Veränderungsantrag nachlegen.
http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/01…
Im Antrag ist ein Haken zu setzen, auf Veränderungsantrag. Und alles eintragen was er hat.
UND MIT RECHTSSCHUTZ ODER ANWALT.
Pivatpersonen werden über´s Ohr gehauen. (Abgezockt)

Gruß
Wolfgang

Hallo,
euer Fall ist mir als Leien zu schwierig. Bitte wendet euch an Profis.
Danke
Viel Glück