wie werden zurechnungszeiten für die Rente bewertet ?
ist es rechtlich zulässig, daß Zurechnungszeiten bis 55 plus 1/3 zu 60. LJ gewährt werden und zugleich andere Zurechnungszeiten bis zum 60.Lj. voll gewährt bekommen. Ist das verfassungskonform?
Hallo,
wie werden zurechnungszeiten für die Rente bewertet ?
So wie es im Gesetz steht.
ist es rechtlich zulässig, daß Zurechnungszeiten bis 55 plus 1/3 zu 60. LJ gewährt werden und zugleich andere Zurechnungszeiten bis zum 60.Lj. voll gewährt bekommen. Ist das verfassungskonform?
Es gibt in der gesetzlichen Rentenversicherungen derart viele Ungleichbehandlungen, dass ich davon einfach mal ausgehe. Es gibt Leute die bekommen für die Erziehung ihrer Kinder weniger angerechnet als andere. Es gibt Leute, die erst Monate später als andere Anspruch auf die „normale“ Altersrente haben. Also warum sollten nicht auch Unterschiede bei den von Dir gemeinten Zurechnungszeiten möglich sein. Wichtig ist immer, wann die Rente beginnt und wie alt der Versicherte da ist. Vielleicht kann das mal konkretisiert werden, was mit bis 55 plus 1/3 zu 60. LJ genau gemeint ist. Eigentlich war es so, dass bis 2000 die Zeit von 55 - 60 nur zu einem Drittel zugerechnet wurde (das mit dem plus, könnte man auch als 1,3 verstehen). Das hat sich dann bis 2003 schrittweise erhöht, so dass inzwischen eine vollständige Zurechnung erfolgt. Absolut normal in der Rentenversicherung. Wer vor 2003 in Rente gegangen ist, konnte sicher noch andere Zeiten anrechnen lassen (z.B. Ausbildungszeiten) oder hat aus anderen Gründen eine höhere Rente bekommen („demografischer Faktor“ usw.), als jemand der später in Rente gegangen ist.
Grüße